Natur sticht Recht

Konflikt um Schwarzgarten bei der Woges  STAHNSDORF. Schön ist es, wenn ein Garten hübsch angelegt ist. Weniger schön ist es allerdings, wenn man einen Garten anlegt, ohne den Grundstückseigentümer vorher zu fragen. So geschehen in der Graudenz-Straße in Stahnsdorf, die in der Bosch-Siedlung liegt. Dort haben Mieter ihre Terrasse eigenmächtig um eine Gartenfläche erweitert, ohne den Vermieter, die Woges, oder den Verwalter, die WGT, zu informieren. Das kam heraus, als eine andere Mieterin um einen Termn vor Ort bat, bei dem es um eine Mauer ging, die die Mieterin entfernt haben wollte. Über den für sie überraschenden Anblick des Schwarzgartens mit Tomatenanbau und leeren Kübeln waren nun Mitarbeiter der Hausverwaltung nicht ganz so entzückt. Man machte  deutlich, dass eine solche Nutzung nicht vorgesehen sei und dokumentierten den Sachverhalt. Zu einem Streit soll es dabei nicht gekommen sein, wie von anderer Seite kolportiert. Auch sei die Gestaltung der Terrasse, die zur Mietsache gehört, kein Thema gewesen, sondern nur die Nutzung der Fläche außerhalb der Mietsache. Es drohte also nur eine entsprechende Anordnung auf Rückbau der nicht genehmigten Anlagen. Allerdings scheinen die Mieter der Terrasse eine Masche gefunden zu haben, den angelegten Schwarzgarten trotzdem zu behalten. Sie haben ihn zum Ökokleinod und Rentnertreff erkärt und sich mit den Grünen ins Benehmen gesetzt. Die weisen wiederum darauf hin, dass die Gemeinde Ökogärten prämieren will und halten sogar die Anlage für preiswürdig. Anscheinend ist diese Haltung bei dem Geschäftsführer der Woges auf Verständnis gestoßen. Das überrascht. Denn eigentlich wären die rechtlichen Folgen zu bedenken. Der Punkt ist nämlich, dass man nicht nur erst mal höflich fragt, bevor man ein fremdes Grundstück bepflanzt, zumal man sonst nicht überrascht sein darf, wenn sich in Zukunft jeder ungefragt ein Stück Land nimmt, um es nach seinen Vorstellungen zu gestalten. Für die Woges kann es auch teuer werden. Im Falle eines Unfalls, der durch den Schwarzgarten verursacht wird, haftet nämlich nicht der Mieter, der sich die Fläche angeeignet hat, sondern der Vermieter. Dass dies in der Diskussion außer Acht bleibt, ist verwunderlich, aber möglicherweise dem Zeitgeist geschuldet. Lavendel, Löwenmaul und Lupinien sind halt insektenfreundlicher als das Mietrecht.

Fotoquelle: Anonym

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