AGB, Leistungsschutzrecht

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDUNGUNGEN

BÄKE Courier, baeke-courier.de (BC)


Anbieter, Leistung

Anbieter von BÄKE Courier (Print) und baeke-courier.de (online) ist Christian Kümpel, Am Weiher 12, 14532 Stahnsdorf.

Der BC ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit BÄKE Courier und baeke-courier.de ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder einzustellen.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber bei der Erteilung und Abwicklung von Anzeigenaufträgen, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber kann diese AGB jederzeit unter www.baeke-courier.de aufrufen, ausdrucken sowie herunterladen bzw. speichern.

Anzeigenaufträge

1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist ein Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Kunden (Firma, Privatperson) in der Printausgabe des BC und/oder auf baeke.courier.de zum Zweck der Verbreitung.
2. Schaltdauer und Medium werden im Anzeigenauftrag klar definiert.
3. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Anbieter zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Anbieters beruht.
4. Anzeigenpreise werden auf Basis der aktuellen Mediadaten ermittelt.
5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen (Print), die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Printausgabe veröffentlicht werden sollen, müssen rechtzeitig beim Anbieter bzw. der angegebenen Druckerei eingehen. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik gedruckt/online gestellt, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
6. Textteil-Anzeigen, die an Text angrenzen, werden als solche mit dem Hinweis „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
7. Der Anbieter behält sich vor, Anzeigenaufträge und Beilagen wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Anbieter unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei für den BC tätigen Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Anbieter erst nach Vorlage eines Musters und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. – Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen bzw. Manuskripte oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Anbieter unverzüglich Ersatz an. Der Anbieter gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Anbieter eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgeld. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Darüber hinaus ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr die Haftung des Anbieters für grobe Fahrlässigkeit des Anbieters, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden beschränkt. – Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
10. Probeabzüge werden nur auf Wunsch und digital geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Anbieter berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
11. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige, übersandt. – Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
12. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. – Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Anbieter berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
13. Belegversand: Ausgaben-/Anzeigenbelege bzw. -ausschnitte werden auf Wunsch vom Anbieter an den Kunden versandt.
14. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
15. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle o.g. Leistungen sowie Gerichtsstand ist Sitz des Anbieters. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.

 

LEISTUNGSSCHUTZRECHT

Das am 1. August 2013 neu in Kraft getretene Leistungsschutzrecht für Presseverleger betrifft bestimmte gewerbliche Nutzungen durch Suchmaschinen und Aggregatoren.

Im Rahmen der geltenden urheberrechtlichen Bestimmungen bleibt weiterhin erlaubt:
– Zitieren,
– die reine Verlinkung
– die private Nutzung von Presseerzeugnissen
– Privatpersonen dürfen weiterhin Texte zu ihrer persönlichen Verwendung vervielfältigen (§ Abs. 1 UrhG),
– redaktionelle Medien dürfen nach § 49 UrhG weiterhin einen Pressespiegel erstellen,
– externe Seiten dürfen auf Zeitungsportale verlinken, auch mit so genannten sprechenden Links wie dies bei kompletten Überschriften geschieht, die auf einen konkreten Text im Zeitungsportal verweisen.
– Die verkleinerte Anzeige eines Bildes aus dem Presseportal ist weiterhin möglich.
– Suchmaschinen und Aggregatoren dürfen „einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte“ in ihren Ergebnissen anzeigen.
– Zitate sind nach § 51 UrhG im Rahmen eines eigenständigen Werkes und mit Belegfunktion erlaubt.

Die gewerbliche Nutzung und Vervielfältigung von Presseportal-Inhalten über das Zitieren kurzer Textschnipsel hinaus muss ein Lizenzvertrag regeln.

Weitere Informationen zum Leistungsschutzrecht: www.pro-leistungsschutzrecht.de