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Pop-up Wege in Teltow

Die Wege dürfen aber nicht so heißen 

TELTOW.  Die Teltower Stadtverordnetenversammlung hat mit knapper Mehrheit beschlossen, einen Fahrradweg auf der Lichterfelder Allee einzurichten. Dieser darf aber weder Pop-up-Weg heißen, noch wird dessen Einrichtung mit Corona begründet. Der Hintergrund ist, dass in Berlin die Senatsverwaltung mit ihren Pop-up-Wegen zumindest in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht unterlag. Das Gericht beschied, die Senatsverwaltung, dass diese befristete Radwege einrichten dürfe, jedoch nur dort, wo die Sicherheit und Belastung des Verkehrs „ganz konkret auf eine Gefahrenlage“ hinwiesen und die Anordnung damit zwingend erforderlich sei. Eine solche Gefahrenlage läge mit der Begründung, es gebe Corona, nicht vor. 

Ob der Teltower Verwaltung nun der Hinweis hilft, dass es sich nicht um einen Pop-up-Weg handelt, sondern um einen sechsmonatigen Versuch, wird sich zeigen. Zum einen gibt es parallel zur Lichterfelder Allee eine gut ausgebaute Fahrradstrecke, die auch genutzt wird. Zum anderen befindet sich direkt neben dem Geweg der Lichterfelder Allee ein Fahrradweg. Schließlich ist auch noch fraglich, ob der Landesstraßenbetrieb bei dieser Aktion mitmacht. Immerhin handelt sich bei der Allee um eine Landesstraße, die allerdings erst jüngst vom ADFC, allgemeinen deutschem Fahrradclub, für ein paar Stunden zur Pop-up-Strecke gemacht worden ist. Dies allerdings nur als angemeldete Demonstration.

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