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Landesrechnungshof Brandenburg mahnt

Man kann bei Notlagen keine Prognosen bis 2023 machen

LAND BRANDENBURG.  Die Koalition zwischen SPD, CDU und Grünen in Potsdam begründet die Neuverschuldung des Landes in Höhe von 1,9 Milliarden mit der Corona-Lage bis 2023. Nun mahnt der Landesrechnungshof, dass man so eine Lage nur bis 2021 feststellen können. Immerhin wisse man nicht, wie sie sich im Jahre 2022 und 2023 entwickele. So heißt es in der Presseerklärung: „Es ist jedenfalls nicht erforderlich, schon jetzt über eine in den Jahren 2022 und 2023 eventuell weiterbestehende außergewöhnliche Notsituation zu entscheiden, da das Parlament in der zweiten Jahreshälfte 2021 ohnehin den Haushalt für das Jahr 2022 beschließen muss. Dann lassen sich die weiteren wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona Pandemie auf der Grundlage zweier weiterer Steuerschätzungen und des Vorliegens des Jahresabschlusses 2020 deutlich verlässlicher einschätzen.“

Außerdem heißt es in der Presseerklärung des Landesrechnungshofes, Teile der Neuverschuldung, die konjunkturell bedingt seien, nun zum Coronafall zu machen, widerspreche dem Gesetz. So schreibt man: „Nach den Regeln des in Brandenburg gewählten Konjunkturbereinigungsverfahrens der Schuldenbremse dürfen im Jahr 2021 nur 218 Millionen Euro der tatsächlich erwarteten Steuermindereinnahmen von insgesamt 396 Millionen Euro durch neue Schulden finanziert werden.“ Der Rest, so der Umkehrschluss, müsste dann gespart werden, wenn der Haushalt rechtssicher sein soll. Schließlich gehe es laut LRH Brandenburg auch nicht an, einen Tilgungsplan bis 2054 zu verabschieden. So binde man die nächsten sechs Landtage. Es müssten daher schneller Schulden abgebaut werden. 

PM/Kü

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