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Rederecht für Ortsvorsteher

Was wäre angemessen? 

STAHNSDORF.  Laut § 9 der Geschäftsordnung der Gemeinde hat jede Fraktion in der Gemeindevertretersitzung ein Rederecht von zweimal zwei Minuten. Viele Diskussionen, die eigentlich in die Ausschüsse gehören, werden in der Gemeindevertretung noch einmal geführt, und zwar in Länge und Breite. So kommt es, dass oft Bedarfssitzungen anberaumt werden müssen, weil die Zeit nicht ausreicht.

Nun dürfen in der Regel Ortsvorsteher, auch wenn sie keine Gemeindevertreter sind, in der Sitzung sprechen, denn sie vertreten ja auch ihre Ortsteile und müssen gehört werden.  Doch was passiert, wenn man Ortsvorsitzender und Gemeindevertreter ist? Wäre es dann nicht fair, dem Ortsvorsitzenden und dem Gemeindevertreter Rederecht zu gewähren? Diese Frage ist nun aufgekommen und würde bei einer positiven Antwort für die Gruppierung WirVier konkret bedeuten, dass sie mit drei Ortsverstehern fünfmal Rederecht hätte, nämlich drei mal für die Ortsvorsteher und zweimal für die Fraktion. Doch damit hätte diese Fraktion, obwohl einer der kleinsten, mehr Rederecht als die beiden größten Fraktionen zusammen Tut sich da nicht ein neues Problem auf?

Man wird sicher am Ende ein Lösung finden. Ob sie befriedigend ist, ist aber unwahrscheinlich. Sollte sie nämlich dazu führen, dass nun als Ausgleich alle Fraktionen mehr Rederecht bekommen, werden die Gemeindevertretersitzungen noch länger werden. Da können dann nur noch Bürger ohne kleine Kinder mit viel Zeit in die Kommunalpolitik gehen. Das wäre auch eher kontraproduktiv.

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