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Verstöße gegen Corona-Auflagen können teuer werden

Strafen bis zu 25.000 Euro

BRANDENBURG.  Wegen steigender Corona-Infektionszahlen verschärft Brandenburg seine Corona-Regeln. Ein Verstoß gegen die Umgangsverordnungen können dabei Geldbußen bis zu 25.000 Euro nach sich ziehen. Laut PNN, die sich auf die Brandenburger Staatskanzlei beruft, liegen die Geldstrafen für Verstöße gegen Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum zurzeit zwischen 50 und 250 Euro. Diese „Tarife“  gelten auch für unvollständig oder wahrheitswidrig ausgefüllte Listen zur Nachverfolgung.  Wer an einer Veranstaltung mit Unterhaltungscharakter teilnimmt, muss laut Bußgeldkatalog eine Strafe zwischen 250 und 1000 Euro zahlen.

Wegen der neuen Verordnungen, die zum Beispiel den gastronomischen Betrieb ab dem 2.11.2020 betreffen, soweit kein Lieferservice besteht, wird es jedoch kaum Probleme mit den Listen geben, da sich niemand mehr in Restaurants aufhalten darf. Auch öffentliche Veranstaltungen fallen ab dem 2. November aus. Probleme könnte es daher eher mit privaten Feiern geben. Hier gilt zwar ab dem 2.11.2020, dass diese grundsätzlich verboten sind. Aber im privaten Bereich, wo große Infektionsgefahren lauern, könnte die Herausforderung für die Ämter liegen. Denn hier kann man kaum effektiv kontrollieren. 

Die Gesundheitsministerin Nonnemacher (Grüne) bittet deshalb auch die Bürger darum, Halloween-Umzüge am heutigen Tage zu unterlassen. So mancher wird vermutlich gar nicht erst öffnen, wenn die kleinen und großen Geister vor der Tür stehen. Denn die Kontakte beim Umzug wären zahlreich, gefährlich und kaum mehr nachverfolgbar.

PM/Kü

 
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