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Hallervorden klagt

Schließung des Schlossparktheaters verhältnismäßig?

STEGLITZ.  Dieter Hallervorden, der Intendant des Schlossparktheaters, klagt gegen die Schließung seiner Einrichtung. Wie die FAZ schreibt, begründet sein Anwalt die Klage mit der Kunstfreiheit, die im Artikel fünf Absatz drei zugesichert ist. Die FAZ schreibt weiter, dass es im Grundgesetz keinen Gesetzesvorbehalt bei diesem Artikel gebe. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es komplett verboten wäre, Theater unter bestimmten Umständen auch zu schließen. Allerdings darf das Wesensgehalt der Kunst bei allen staatlichen Eingriffen nicht berührt werden.

Daher wäre zu fragen, ob mit der Schließung über Monate der Einwand greift, hier werde Kunst am Ende verunmöglicht. Denn Theater bedeutet ja eigentlich Kunst in den Räumen des Theaters erleben zu dürfen. Sich ein Theaterstück im Fernsehen anzuschauen, das wäre wohl nicht dassselbe wie ein Theaterbesuch. Die Gerichte müssen nun entscheiden, welche Bedeutung dem Theater trotz Corona zukommt und was sie unter dem Wesen der Theaterkunst verstehen, das nicht angegriffen werden darf.

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