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Badesee Güterfelde

Ist das die Wende?

GÜTERFELDE.   Um den Güterfelder Haussee als Badestelle wird schon länger gerungen. Sebastian Rüter, Landtagsabgeordneter für die SPD in Brandenburg, teilt nun in einer PM mit, dass man laut Gutachten des Beratungsdienstes des Landtags weder die Stege noch den Kiosk am Güterfelder Haussee abbauen müsse, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Auf Facebook macht sich die örtliche SPD deshalb über den Bürgermeister der Gemeinde Stahnsdorf, Bernd Albers, lustig. Er hätte sich erst im See abkühlen sollen, bevor er den See habe absperren lassen. Damit wird unterstellt, er hätte voreilig gehandelt.

Doch Albers weist darauf hin, dass sich die Verwaltung die Entscheidung nicht leicht gemacht habe. So gebe es auch eine Einschätzung der Kommunalen Versicherungen. Darin komme man zumindest was die Stege betrifft zu einem eindeutigen Schluss. Sie sind eine Gefahr. Bekanntermaßen werden diese nämlich als Sprungtürme genutzt, was auch wegen der sinkenden Wasseroberfläche leicht zu Unfällen führen könne. Insofern bestehe aus Sicht der Versicherer in der Tat eine Badeaufsichtspflicht, die man jedoch nicht leisten kann. Deshalb müssten die Stege abgebaut werden. Auch in dem Gutachten des Beratungsdienstes wird darauf hingewiesen, dass es immer auf den konkreten Fall ankommt. Von einer pauschalen Befreiuung steht dort nichts. Insofern erscheint die Interpretation des Gutachtens durch Rüter als kühn.

Denn es wäre auch zu fragen, was das nicht eindeutige Gutachten im Falle eines Schadenfalles wert wäre. Am Ende entscheiden jedenfalls Gerichte darüber, ob die Verwaltung im Falle eines Unfalls haftet. Dabei wird man sich anschauen, ob die Gemeinde im Wissen um die Gefahren sachgerecht gehandelt hat. Aus diesen Unwägbarkeiten heraus wird die Verwaltung an seiner Beschlussvorlage, zumindest was den Abbau der Stege betrifft, festhalten. Aber abgesehen von allen Haftungsrisiken wäre es tatsächlich ein großes Unglück, wenn durch die Stege jemand zu Schaden käme. Ganz unjuristisch könnte man deshalb fragen: Warum  Gefahren nicht beseitigen, wenn es möglich ist, selbst wenn es keine eindeutigen Haftungssgründe gäbe? Denn auch ohne Stege kann der See ein Badevergnügen sein.

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