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Öffnungsklausel gefordert

Leistungen sollen auch von Privaten kommen

REGION.  Der gemeinsame Bauhof TKS ist zuständig für die „Unterhaltung, Reparatur und Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen sowie Regenwassereinrichtungen, Grünanlagen, Straßenreinigung, Bäumen und Wald, Spiel- und Sportplätzen, Ausstattung des öffentlichen Raums, Straßenbeleuchtung, Schulhöfen sowie der Durchführung des Winterdienstes und der Unterstützung bei der Herstellung der öffentlichen Ordnung bei Naturkatastrophen, Havarien und Notfällen sowie dem Transport von Gegenständen zur Durchführung von Wahlen“. 

Man kann vermuten, dass viele von diesen Angeboten von Privaten auch erbracht werden können. Doch diese können von den Gemeinden für diese Aufgaben nicht herangezogen werden. Der Vorsitzende der FDP Stahnsdorf, Hans-Jürgen Klein fordert nun, dass man eine Öffnungsklausel in die Verbandssatzung einfügen soll. Aufträge bis 20.000 Euro sollten am Markt frei vergeben werden können. Mit seiner Forderung will er ausdrücklich auch Unternehmen die Möglichkeit geben, ihre Dienste anzubieten, zumal einige von Corona hart getroffen seien. Außerdem könnten viele Aufträge so billiger abgewickelt werden.

Andrea Rennbarth, Geschäftsführerin des Zweckverbands, ist da skeptisch. Sie weist darauf hin, dass es eine Satzung gebe, an die man sich zu halten hat. Diese sieht vor, dass bestimmte Arbeiten nur von dem Bauhof ausgeführt werden dürfen. Diese Satzung sei genehmigt worden, weil sie die Voraussetzung dafür sei, dass der Baufhof wirtschaftlich arbeiten kann. Gäbe es eine Öffnungsklausel, dann müssten am Ende die Kommunen die Verluste tragen, meinte Rennebarth. Wie wirtschaftlich der Bauhof wirklich arbeitet, kann man noch nicht sagen. Zahlen dazu wird es voraussichtlich Ende des Jahres geben.

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