Beschlussfassung liegt vor
STAHNSDORF. Im Oktober 2020 bekam der gemeinnützige Verein SputendorferGrün Stahnsdorf e.V. in Verbindung mit der openPetition ein Abmahnschreiben vom Rechtsanwalt der Eigentümer der Fläche Sputendorfer Straße. Der Verein sollte Inhalte löschen und sowie Adressen der Kommentatoren offenlegen. Umstritten war zum Beispiel die Frage, ob die Fläche als Park ausgeweisen ist. Bei Nichtbeachtung drohte eine strafbewährte Unterlassungserklärung in Höhe von 5.000,00 Euro, die vom Verein zu leisten wären.
Dagegen wehrte sich der Verein mit einer negativen Feststellungsklage. Wie das Amtsgericht Potsdam den Parteien Anfang September in einem Beschluss mitteilt, mangelt es der Abmahnung nicht nur formell an fehlender Klarheit und nötigen Bestimmtheitserfordernissen, es werden nach derzeitiger Einschätzung des Gerichts auch die Unterlegung der abgemahnten Inhalte angezweifelt.
Das Gericht weist daraufhin, dass die besagte Fläche im Flächennutzungsplan als Grünfläche/Parkanlage ausgewiesen ist. Auch wenn sie als Acker genutzt würde, so führte dies nicht zur Annahme einer falschen Tatsachenbehauptung im Petitionstext.
Der Vorstandsvorsitzende Sven Riedel sieht sich in seiner Auffassung durch den richterlichen Beschluss bestätigt: „Es ist richtig und wichtig, dass sich der Verein in dieser Form den falschen Behauptungen entgegengestellt hat.“ Riedel geht davon aus, dass die abmahnende Partei nun ihre Abmahnung vollkommen zurückzieht.
PM