Exhibitionismus am Teltow-Kanal

Täter konnte entkommen

REGION.  Unerwartete Nacktheit an öffentlichen Orten, die andere belästigt: Das ist Exhibitionismus. Allerdings muss man dabei auch noch Lust empfinden. Sonst ist der Tatbestand nicht erfüllt. Wenn Kinder im Spiel sind, kann der Exhibitionist auch schon mal im Knast landen. Kurios: Nur Männer können Exhibitionisten sein. Frauen würden nach den Gesetzestextmaterialen so etwas nie tun. Daher können sie nicht belangt werden.

Am Teltow-Kanal soll nun jedenfalls gestern laut PNN jemand nicht nur die Hüllen fallen gelassen haben, um sich an dem Schrecken anderer zu erfreuen. Er habe auch an sich „herummanipuliert“. Das Opfer war dabei eine Jugendliche, die dort gegen 19.30 Uhr unterwegs war. Die gerufene Polizei konnte den Täter trotz umfangreicher Suchte nicht finden. Nun ermittelt die Kriminalpolizei.

PM/Kü

Bild: Pixabay

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