Wahlwiederholung

Ein Kommentar

Innerhalb der nächsten 90 Tage muss die Wahl zum Landesparlament (Abgeordnetenhaus) und den Bezirksverordnetenversammlungen wiederholt werden. Dies ist erforderlich, weil die Abstimmung vor einem Jahr weder frei noch gerecht oder gleich war. Manche konnten wählen, andere nicht. Der Grund: Die Organisation der Wahl war eine Katastrophe. Verantwortlich für das Desaster waren unter anderem der damalige Regierende Bürgermeister, Michael Müller, und der Innensenator, Andreas Geisel, beide SPD. Konsequenzen für beide? Keine!

Dass es überhaupt zu einer Wahlwiederholung kommt, verdanken wir dem Landesverfassungsgerichtshof von Berlin, das unter anderem von der AfD und Die Partei angerufen wurde. Aber das ist leider nur ein Teil der Geschichte. Vergessen werden darf nämlich nicht: Am 26. September 2021 wurde in Berlin auch der Bundestag gewählt. Doch aus eher durchsichtigen Gründen will die Ampel keine Wahlwiederholung in Gänze und kommt damit vorerst durch. Dies, obwohl ja dasselbe Chaos auch bei der Bundestagswahl herrschte.  Der Parteienstaat wird also wieder mal übergriffig. Aber vermutlich ist das den Abgeordneten egal, solange man auskömmlich versorgt ist und die Macht behält.

Da die meisten Parlamentarier nun einmal so sind, wie sie sind, hülfe nur ein Gerichtsentscheid. Schade nur, dass es im Falle der Bundestagswahl noch Jahre dauern könnte, bis das Verfassungsgericht die Sache klärt. Und bis dahin könnten die Bürger wieder vergessen haben, was da war. Das soll ja schon mal vorgekommen sein.

Christian Kümpel

 

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