Grüne und Linke gegen Schottergärten

Satzung aus Sicht der Verwaltung handwerklich schlecht

STAHNSDORF.  Zum Schutz der Umwelt will die Fraktion Grüne/Linke in der nächsten Sitzung im Juli eine Beschlusslage verabschieden lassen, die „die Sicherstellung und Förderung einer angemessenen Durchgrünung und Gestaltung der Baugrundstücke“ verlangt. In der Begründung fallen Begriffe wie Biodiversität und Mikroklima.

In Paragraph 3, Absatz 3 heißt es: „Die Versiegelung von Gärten und Vorgärten mit Kies, Geröll und/oder mitundurchlässigen Folien oder anderen Materialien ist unzulässig. Aus gestalterischen Gründen ist der Einsatz von Gestein/Kies auf max. 20% der Gartenfläche zulässig.“ Es geht also gegen die sogenannten Schottergärten.

Abgesehen davon, dass die Überprüfung solcher Vorschriften schwierig sein dürfte, weil man keine Mitarbeiter hat, die diese Vorschriften kontrollieren könnten, wendet die Verwaltung ein, dass der Paragraph 3 in seinen Absätzen 1 und 2 keine Rechtsgrundlage habe. Was den dritten Absatz betrifft, wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindevertretung in der Vergangenheit ein Verbot von Schottergärten abgelehnt habe. Schließlich könne die Satzung nicht im Rahmen eines Vorbescheides angewendet werden, was in der Satzung ausdrücklich gefordert wird.

Bild: Schottergarten (Foto Pixabay)

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