Gericht stoppt Parkverbotszone

Anwohner-Widerspruch erfolgreich – auch wegen „Fantasieschildern“ der Gemeinde

KLEINMACHNOW. „Heute wurde der Gängelung der Bürger durch das Kleinmachnower Rathaus vom Potsdamer Verwaltungsgericht die rote Karte gezeigt“, kommentierte Rechtsanwalt Wolfgang Probstmeier. Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam entschied am 26. Oktober über einen Eilantrag im Widerspruchsverfahren eines Anwohners gegen weiträumige Parkverbote im Ort. Mit seiner Entscheidung folgte das Verwaltungsgericht dem zuerst eingegangenen Antrag eines Anwohners vom 16. August. Per einstweiliger Verfügung erklärten die Richter die vom Bürgermeister angeordnete Park- und Halteverbotszone in den acht Straßen zwischen Heidefeld und Märkische Heide sowie Steinweg und Stahnsdorfer Damm für rechtswidrig.
Zusätzlich habe man – im Unterschied zu dem Widerspruch der Bürgergemeinschaft – beantragt, die Gemeinde zu verpflichten, die Verkehrszeichen einstweilig wieder zu entfernen, teilte die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Probstmeier/Schmidt aus Berlin dieser Zeitung mit.
118 betroffene Anwohner haben sich unter der Federführung der FDP-Politikerin Uta Hühn gegen die in ihrem Wohngebiet am 21. Juni 2023 aufgestellten Verkehrszeichen mit rechtlichen Schritten gewehrt. Dieser Sammelantrag gegen die Parkverbotszone „in engen Straßen“ hat die Kleinmachnowerin am 23. August eingereicht. Zu erwarten ist, dass Uta Hühns Widerspruch von derselben Kammer in demselben Sinn beschieden wird. Nun ist der Gemeinde per Gerichtsbeschluss bereits angeordnet worden, alle am 21. Juni aufgestellten Verkehrszeichen – Halteverbotszonen- sowie Parkanordnungsschilder – zu entfernen. Eine Frist ist nicht bekannt. Bis Ende November hat die Gemeinde Kleinmachnow aber Zeit, Beschwerde gegen diesen Beschluss einzulegen. „Die angefochtene Regelung ist jedoch derart evident rechtswidrig, dass nach meinem Dafürhalten sich an der vom Verwaltungsgericht getroffenen vorläufigen Regelung im Ergebnis nichts mehr ändern wird“, erläutert Fachanwalt Wolfgang Probstmeier.
In der achtseitigen Beschluss-Begründung haben die drei Richter und Richterinnen abgewogen zwischen privatem und öffentlichem Interesse am Verwaltungsakt der Gemeinde. Im Ergebnis ist der Kläger in seinen Rechten durch diesen rechtswidrigen Verwaltungsakt verletzt.
Die Rechtswidrigkeit liege auch vor, so die Begründung, weil es sich bei den aufgestellten absoluten Haltverbotsschildern für eine Zone um ein „vom Antragsgegner entworfenes Fantasieschild“ handelt. „Der Antragsgegner geht daneben fehl, wenn er meint, ihm obliege die Zuständigkeit zur Schaffung weiterer Verkehrsschilder“, heißt es in der Begründung des Gerichts. gm


Bild/Grafik: bc

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