Wahl der Jagdpächter

... für Kleinmachnow und Stahnsdorf

STAHNSDORF. Im Verwaltungsgebäude des Südwestkirchhofs fand am 16. Februar 2024 die Wahl zum Jagdpächter für die Jagdgenossenschaft Kleinmachnow und Stahnsdorf statt. Mit über 1000 Hektar ist diese Genossenschaft recht groß. Zum Vergleich: Die Jagdgenossenschaft Güterfelde umfasst circa 630 Hektar. Gekommen waren dennoch nur 16 Jagdgenossen, also Personen, die die Eigentümer der bejagbaren Flächen vertreten, oder die Eigentümer selbst. Diese Personen stellten zusammen circa 500 Hektar Fläche vor, wobei allein die Gemeinde Kleinmachnow mit circa 193 Hektar dabei war. Entsprechend hohes Gewicht hatte die Gemeinde bei der Abstimmung. Denn das Stimmengewicht eines Jagdgenossen hängt im Wesentlichen von der Größe der Fläche ab, die man im Eigentum hat. So ergibt sich, wie der Vorsitzende der Genossenschaft, Professor Hubertus Welsch, ausführte, eine Mehrheit, wenn mehr als die Hälfte der Eigentümer den Antrag befürwortet. Allerdings nur, wenn diese größere Gruppe auch mehr als die Hälfte der Flächen repräsentiert.
Es gab an diesem Abend im eigentlichen Sinne fünf Bewerbergruppen von jeweils zwei Personen. Als Kriterien für die Wahl kamen unter anderem in Betracht: Jagderfahrung, Ausrüstung, brauchbarer Hund, Nachtsichtgeräte, Kühlmöglichkeiten, Jagdstrategien und auch die Bereitschaft, Pachtzins zu bezahlen. Am Ende wählte nach Angaben von Welsch eine Mehrheit Henrik van Look und Christoph Ziggel. Für diese sprachen insbesondere die vielen Abschüsse von Sauen und die Bereitschaft, eine höhere Jagdpacht zu zahlen. Die beiden werden nun in den nächsten fünf Jahren auch die Wildschweinjagd in der Region prägen. Allerdings nur, wenn die Untere kreisliche Jagdbehörde zustimmt. Jäger, die bei der Wahl leer ausgegangen waren, kündigten bereits an, gegen die Wahl vorgehen zu wollen.
Auch Peter Weiß, ebenfalls Jagdgenosse, äußerste Kritik. Zum einen monierte er, dass es vermutlich Hunderte von Jagdgenossen gäbe, die überhaupt nicht von der Versammlung Kenntnis gehabt hätten. Er fragte deshalb, warum man nicht zumindest im Amtsblatt einen Hinweis geben könne. Zum anderen hält er ganz grundsätzlich die Fläche der Jagdgenossenschaft für zu groß. Besser wäre es aus seiner Sicht, wenn man in Kleinmachnow eine eigene Jagdgenossenschaft etablierte. Angesichts der Nachfrage wäre es wohl auch kein Problem, für zwei kleinere Jagdgenossenschaften ausreichend Jagdpächter zu finden. Denn das Interesse an einer Jagdpacht ist, wie man an diesem Abend sehen konnte, recht groß.

Info Jagdgenossenschaft

Der Dreh- und Angelpunkt bei der Wildschweinbekämpfung ist der Abschuss. Hier spielt der Jagdpächter die entscheidende Rolle. Doch warum gibt es überhaupt Jagdpächter und was machen diese genau? Bis vor 180 Jahren stand das Jagdrecht dem Landesherrn zu. Erst nach 1848/49 war Jagd auf eigenem Grund möglich. In der Folge begann eine ungeregelte Jagd ohne Schonzeit und mit drastischer Abnahme der Wildbestände. Um hier Abhilfe zu schaffen, sahen Gesetze in vielen deutschen Ländern vor, dass Eigentümer von unter 75 Hektar Fläche kein Jagdrecht genießen. Vielmehr hatte man sich zu einer Jagdgenossenschaft zusammenzuschließen und wählte einen Pächter, der dann das Jagdausübungsrecht hatte. So ist es heute noch. Die Kriterien für die Wahl sind dabei Erfahrung, Ausrüstung und jagdliche Aspekte. Der Jagdpächter darf sogenannte Begehungsscheine austeilen, das heißt, er kann Jägern gestatten, auf dem Gebiet der Genossenschaft zu jagen. Allerdings gehört das erlegte Wild dem Pächter. Im Gegenzug muss er für alle Wildschäden aufkommen. So auch in der Jagdgenossenschaft Stahnsdorf/Kleinmachnow, die über eine Fläche von 1000 Hektar verfügt. Und natürlich gibt es auch da wieder eine Ausnahme. In bewohnten Gebieten, wo man im Grunde nicht jagen kann, gilt: Der Jagdpächter ist von Schadensersatzforderungen freigestellt. Für von Wildschweinen verwüstete Grundstücke besteht keine Haftung. Kü

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Symbolbild, Quelle pixabay

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