Schlaglöcher und Risse

Wer haftet für Winterschäden auf Kommunalstraßen?

REGION.   Nun, wo der Frost nachlässt, kommen die Schäden ans Licht: Aufgeplatzter Asphalt und tiefe Schlaglöcher prägen nach dem Winter das Straßenbild. Für Autofahrer und Anwohner stellt sich dann die Frage nach der Haftung und der Verkehrssicherheit.

In Deutschland sind Städte und Gemeinden als Straßenbaulastträger gesetzlich dazu verpflichtet, die öffentlichen Wege in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Straße zu jeder Zeit perfekt sein muss.

  • Kontrollpflicht: Die Kommunen müssen Straßen regelmäßig auf Schäden prüfen. Nach starken Frostperioden ist die Kontrollfrequenz in der Regel zu erhöhen.
  • Gefahrenabwehr: Sobald der Gemeinde ein gefährliches Schlagloch bekannt wird, muss sie handeln. Ist eine sofortige Reparatur witterungsbedingt nicht möglich, muss die Stelle durch Warnschilder (z. B. „Straßenschäden“) oder eine Geschwindigkeitsbegrenzung gesichert werden.

Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen die Kommune durchzusetzen, ist für Autofahrer oft schwierig. Laut ADAC müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Die Gemeinde hat ihre Sorgfaltspflicht verletzt (z. B. ein bekanntes Loch über Wochen nicht abgesichert).
  2. Das Schlagloch war für einen vorausschauenden Fahrer nicht erkennbar (z. B. durch Pfützen verdeckt).

Wichtig: Es gilt das Sichtfahrgebot. Wer bei winterlichen Verhältnissen zu schnell fährt und ein Loch übersieht, trägt oft eine Mitschuld.

Die kommunale Räumpflicht ist durch die Rechtsprechung (u. a. durch den Bundesgerichtshof) klar definiert:

  • Priorisierung: Kommunen müssen nicht überall gleichzeitig räumen. Priorität haben verkehrswichtige und gefährliche Stellen (Hauptverkehrsstraßen, Brücken, Steigungen).
  • Zeitrahmen: In der Regel muss der Winterdienst werktags zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr (sonntags oft ab 8:00 oder 9:00 Uhr) gewährleistet sein.
  • Übertragung auf Bürger: Die Pflicht zur Reinigung der Gehwege wird meist per Satzung auf die Anlieger übertragen.

Sollten Sie durch Eis oder Frostaufbrüche zu Schaden kommen, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  1. Beweise sichern: Fotografieren Sie das Schlagloch oder die Glättestelle sowie die Umgebung (fehlende Warnschilder).
  2. Zeugen suchen: Notieren Sie Kontaktdaten von Passanten oder anderen Verkehrsteilnehmern.
  3. Polizei rufen: Bei größeren Sachschäden ist eine polizeiliche Aufnahme für die Versicherung ratsam.
  4. Meldung: Reichen Sie eine formlose Schadensanzeige beim zuständigen Tiefbauamt oder der Gemeindeverwaltung ein.

PM

Bild: Symbolbild   (Foto Pixabay)

 

Facebook
Twitter
LinkedIn