Investor zieht Bauantrag zurück

Baurecht von 1935

TELTOW.   In Teltow herrschte Ärger wegen der Bebauung im Landschaftsschutzgebiet unweit der Lichterfelder Allee. Das Oberverwaltungsgericht erklärte 2017, dass in dem fraglichen Gebiet für ein Grundstück weiterhin das Baurecht von 1935 gelte. Insgesamt sollen dort mehrere Mehrfamilienhäuser errichtet werden.

Die FDP in Teltow war und ist gegen das Projekt. Es sei widersprüchlich, einerseits von Klimaschutz zu reden, dann aber 142 Bäume in dem „Feuchtgebiet“ zu fällen, erklärte Mirko Schlossarczyk, Vorsitzender der Teltower FDP.  Auch andere Stadtverordneten waren der Ansicht, das konkrete Bauvorhaben des Bauträgers könne so nicht umgesetzt werden. Immerhin sollte das Baufenster erweitert werden, um eine große Tiefgarage zu schaffen.

Doch am Ende hätte das wenig genutzt. Denn hätten die Stadtverordneten dem Vorhaben ihre Zustimmung versagt, wäre der Kreis Potsdam-Mittelmark am Zug gewesen, mit ungewissem Ausgang. Nun meldet die MAZ, dass der Investor den Bauantrag zurückgezogen habe. Damit wäre der Ärger erledigt. Allerdings besteht das Baurecht weiterhin.

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