Selbstbestimmungsgesetz in der Region

Ansturm bleibt aus

REGION.  Das sogenannten Selbstbestimmungsgesetz sieht vor, dass zumindest auf dem Papier jeder selbst entscheiden kann, welchem Geschlecht er angehört. So kann seit dem 1. November 2024 beispielsweise ein Mann vor einem Standesamt erklären, dass er eine Frau wäre, was dann so eingetragen wird. Ob die Person tatsächlich eine Frau ist, steht auf einem anderen Blatt.

Im Kern geht es also bei dem Gesetz um die Frage, ob man ist, was man fühlt, oder ob es eine objektive Realität gibt, die man nicht durch Wünsche oder Gefühle verändern kann. In Deutschland hat man sich jetzt dazu entschieden, den Gefühlen den Vorrang zu geben. Dabei ist interessant zu beobachten, dass man hierzulande die Sache mal so und mal so sieht.  So heißt es beim Thema Corona in der Zeitschrift „Spektrum der Wissenschaft“: „Wenn Subjektivsten die Wahrheit daran festmachen, ob sich etwas »richtig« anfühlt, hindere sie das womöglich daran, analytisches Denken einzusetzen und Verschwörungstheorien zu hinterfragen.“

Eine große Nachfrage nach „Geschlechterwandel“ scheint es allerdings nicht zu geben. Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf teilt mit, dass 88 Anträge eingegangen seien. Man halte die Zahl der Anträge für gering. In Kleinmachnow liegen nach Angaben der Pressestelle von Kleinmachnow dazu keine Erkenntnisse vor. In Stahnsdorf werden fünf Anmeldungen registriert. Aus Teltow gab es bis jetzt keine Rückmeldung zur der Frage nach dem Selbstbestimmungsgesetz. Vermutlich wird es auch dort kaum eine große Nachfrage geben.

Und was, wenn die Gefühle nun trügen und man die Frau oder den Mann in sich nicht mehr findet? Es besteht die Möglichkeit, in einem Jahr das „Geschlecht“ dann wieder zurückzuwechseln. Für die Änderung des Geschlechtseintrags gilt immer eine Frist von drei Monaten, bis sie in Kraft tritt. Da kann man also noch mal in sich gehen, bevor aus Peter Petra wird.

Übrigens, sollte Ihr Nachbar sein Geschlecht ändern, dürfen sie weder seinen alten Namen offenbaren noch erklären, dass die Person sein „Geschlecht“ gewechselt hat. Ansonsten drohen empfindliche Bußgelder. Doch vermutlich wird man auch ohne ihre Offenbarung erkennen, dass der Mann, der da vor ihnen steht keine Frau ist. Denn von geschlechterangleichenden Maßnahmen ist in dem Gesetz nicht die Rede. Denn dieser Schritt hat wegen der schweren, irreversiblen OPs und der Hormonbehandlung noch ganz andere Folgen.

Bild: Symbolbild (Foto Pixabay)

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