REGION. Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B – Wohnungen, Häuser, Grundstücke – in Brandenburger Gemeinden mit bis zu 25.000 Einwohnern circa 400%. In Stahnsdorf liegt der Hebesatz bei 420 %. Zum Vergleich: Der Hebesatz beträgt in Kleinmachnow 365 % und in Teltow 400 %. Der Hebesatz ist ein Faktor, der von der Gemeinde bestimmt wird, um zu ermitteln, wie hoch die Grundsteuerschuld ist.
Damit in Stahnsdorf die Grundsteuer aufkommensneutral ausfiele, müsste der Satz nach Angaben des Finanzamtes Brandenburg in Stahnsdorf auf 220 % gesenkt werden. In Kleinmachnow müsste 180 % in Ansatz gebracht werden. In Teltow dagegen 230%.
Die Versuchung wird für alle drei Orte groß sein, den Hebesatz so zu belassen oder nicht vollumfänglich herabzusetzen. In Stahnsdorf würden sich bei einem unveränderten Satz die Einnahmen verdoppeln. Die Gemeinde nimmt zurzeit circa 2.000.000,00 Euro jährlich durch die Grundsteuer ein. Bei einem unveränderten Hebesatz würde man pro Jahr 4.000.000,00 Euro an Grundsteuer einnehmen. Ungefähr der Fehlbetrag, mit dem die Gemeinde jährlich rechnet.
Ob es zu einer Senkung des Hebesatzes kommt, wird sich in Stahnsdorf im nächsten Jahr entscheiden. Die AfD und die FDP haben sich dafür ausgesprochen, die Bürger nicht zusätzlich zu belasten.
Kü
Bild: Symbolbild (Foto Pixabay)