STAHNSDORF. Die Verwaltung der Gemeinde Stahnsdorf würde gerne auf eine enteignungsgleiche Maßnahme am zukünftigen Bahnhof Stahnsdorf verzichten. Begründet wird dies mit den Kosten und den wirtschaftlichen Risiken. Stattdessen präferiert man ein Umlegungsverfahren.
Bei einen Umlegungsverfahren werden die Flächen zusammengelegt und dann „dass nach Lage, Form und Größe baulich nutzbare Grundstücke entstehen“. Dazu wird eine Umlegungsstelle eingerichtet, die neutral die Umlegung organisiert. Für die Gemeinde hätte das den Vorteil, dass die Kosten für die Allgemeinheit überschaubar blieben. Die Rechnung für Infrastruktur müssten überwiegend die Investoren und Eigentümer tragen.
Kü
Bild: Symbolbild (Foto KI)