Vorzugsvariante Ende Juni 2025

Iserstraße weiterhin Klärungsbedarf
REGION. Neues vom Verein Pro S-Bahn. Nach Angaben des Vereinsvorsitzenden Pro S-Bahn ist die Finanzierung des S-Bahnprojekts in der Region TKS bis zur Genehmigungsphase gesichert. Thomas Ehrich geht dabei davon aus, dass die anschließende Baugenehmigung für die Verlängerung der S-Bahntrasse von Teltow nach Stahnsdorf Ende 2027 kommt. Derzeit gebe es zwischen dem Land Brandenburg und der Deutschen Bahn AG noch Klärungsbedarf bei der Vorzugsvariante, insbesondere was die Querung der Teltower Iserstraße betrifft. Hier könnte es sogar dazu kommen, dass die Iserstraße zur Sackgasse wird. Die Planungsprämissen für das Stahnsdorfer Gebiet seien dagegen weitgehend geklärt. Das heißt, die Troglage für Trassenführung und Abstellgleisanlage und der Bahnhof unweit der Sputendorfer Straße stehen fest.
Was die Entwicklung des Bahnhofumfeldes in Stahnsdorf betrifft, so scheint es keinen städtebaulichen Wettbewerb vor Ende 2025/Anfang 2026 zu geben. Denn man will abwarten, wie das Verfahren ausgeht. Das hat allerdings auch Folgen für die Frage, ob § 165 Baugesetzbuch vorgegangen wird. Die Verwaltung prüft nämlich zurzeit, ob dieses Verfahren geeignet ist, um die städtebaulichen Ziele zu erreichen. Etwas verknappt gesagt, werden bei dem Verfahren die Eigentümer enteignet. Die Gemeinde kann dann durch den Verkauf der Grundstücke den Städtebau und die städtebaulichen Ziele finanzieren.
Allerdings fehlt zur Beendigung der Prüfung des Verfahrens ein wichtiger Baustein, nämlich das Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs. Daher kann, wenn sich der Wettbewerb weiterhin verzögert, nicht mit einem Ergebnis vor Mitte 2026 gerechnet werden. Erst dann kann überhaupt entschieden werden, ob eine „Enteignung in Frage kommt“.
Vermutlich wird es aber noch komplizierter. Denn die CDU/FDP-Fraktion fordert die Bildung einer Taskforce in Stahnsdorf auf Gemeindeebene unter Einbeziehung von Eigentümer- und Anwohnervertreter, aber auch Vertretern der Deutschen Bahn AG und des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg. Ziel sei die bessere Kommunikation untereinander, vor allem eine bessere Verzahnung der Planungen der Deutschen Bahn AG mit den Vorgaben und der zeitlichen Umsetzung des Städtebaulichen Wettbewerbs.
Aber auch die Beschlussvorlage der SPD, die ein Projektmanagement fordert, um die Prozesse zu beschleunigen, ändert nichts an der Tatsache, dass erst einmal die Prüfung der Anwendung des § 165 beendet werden muss, bevor eine Entscheidung getroffen werden kann, wie es weitergeht. Bis dahin herrscht eher hektischer Stillstand. Was die Aussichten des § 165 betrifft, so kann man bei Wikipedia lesen: „Das Instrument der Entwicklungsmaßnahme ist für die Kommunen an hohe Hürden geknüpft (Wohl der Allgemeinheit, enteignungsrechtliche Vorwirkung, Nachweis des erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten, zügige Durchführung, mangelnde Finanzmittel der Gemeinde zum Grundstückserwerb) und findet daher nur selten Anwendung.“ Am Ende könnte sich das ganze Verfahren also als riesiger Zeitverschwendungsmaßnahme herausstellen. Und einen Plan B gibt es noch nicht.
Kü
Bild: Symbolbild (Kü)