STAHNSDORF. Meldedaten von Gemeinden werden an Parteien übermittelt, damit diese ihre Wahlwerbung planen und durchführen können. Das ist gesetzlich erlaubt, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Jeder Bürger hat allerdings auch das Recht, dieser Weitergabe zu widersprechen, und zwar bei der Meldebehörde. Er kann zum Beispiel eine entsprechende schriftliche Mitteilung bei der Verwaltung machen.
Interessant ist jedoch, wer überhaupt von der Regelung in Stahnsdorf Gebrauch gemacht hat. Jetzt kam durch eine Anfrage der CDU-Fraktion heraus, dass nur eine einzige Partei die Adressen wollte, und zwar BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Antragsteller müssen dabei nicht versichern, dass die Daten einmalig und zweckgebunden für die Wahl genutzt werden. Hier besteht vielleicht Handlungsbedarf.
Kü
Bild: Symbolbild (Foto Pixabay)