Was bekommt eigentlich ein Lokalpolitiker?
Aufwandsentschädigung summiert sich
REGION. Ein Ehrenamt übt man eigentlich aus, weil es eine Ehre ist, der Gemeinschaft zu dienen. Es gibt aber einige Kommunalpolitiker, die kommen dennoch auf ganz erkleckliche Summen für ihr Amt. Das verdanken sie der Satzung zur Aufwandsentschädigung, die sie selbst beschließen. Nehmen wir zum Beispiel den Fraktionsvorsitzenden X der Partei Y in Stahnsdorf.
Als Gemeindevertreter erhält er 100 Euro pro Monat. Als Fraktionsvorsitzender erhält er zusätzlich 100 Euro. Dazu kommt noch Sitzungsgeld von 25 Euro für Fraktions- oder Gemeindevertretersitzungen. Schließlich gibt es auch einmal in der Legislatur 1450 Euro für einen Computer. Den Kauf muss man nicht nachweisen. Doch ist unser Fraktionsvorsitzender X in unserem Beispiel noch im Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft oder vielleicht im Bauhof oder im Wasserzweckverband. Wie viel Geld er dafür erhält, lässt sich nicht aus dem Satzungsrecht der Gemeinde entnehmen. Ein ehemaliges Aufsichtsratsmitglied spricht von 50 Euro pro Monat. So hat er schon einmal circa 250 Euro pro Monat.
Doch das ist manchmal nicht alles. Wenn der Betreffende noch im Kreistag sitzt, erhält er noch einmal 250 Euro pro Monat. Dazu kommt das Sitzungsgeld von 13 Euro. Das sind 12 Euro weniger als in der Gemeinde Stahnsdorf. Zusätzlich zur Aufwandsentschädigung wird den Kreistagsabgeordneten, den sachkundigen Einwohnern sowie den Ausschuss- und Beiratsmitgliedern nach dieser Satzung jedoch eine Pauschale von 30 Cent pro Kilometer Anfahrt gewährt.
Da sind Parteien teilweise auch über Mandate finanzieren, müssen die Kreistagsabgeordneten in der Regel einen Teil ihrer Gelder an die Partei abgeben. Im Grunde ist das eine fragwürdige Finanzierung, denn das Geld ist ja für den Mandatsträger gedacht und nicht für die Partei. Daher relativieren sich die Einnahmen ein wenig.
Nun ist klar, dass mit dem Ehrenamt Anwesenheit und auch Arbeit verbunden ist. Doch wie viel Arbeit man in das Ehrenamt steckt, hängt wiederum von dem Beteiligten ab. Wer beruflich und privat eingebunden ist, wird vermutlich das Amt nebenbei laufen lassen. Wer jedoch Zeit hat, der kann sich der Aufgabe voll und ganz widmen. Der Wähler sollte sich in jedem Fall fragen, ob es der Sache dienlich ist, wenn seine Abgeordneten mehrere Ämter gleichzeitig ausüben. Denn, wie heißt es so schön im Volksmund, wer überall mitmischt, wird nirgends Meister.
Kü
Bild: Symbolbild (Foto Kü)


