STAHNSDORF. Den Versuchen der Gemeinde Stahnsdorf, die Pardemann-Villa zu veräußern, wird ein neues Kapitel hinzugefügt. Nachdem die Ärzte zurückgezogen haben, weil ihnen die „Villa“ zu teuer ist, würde nun die CDU/FDP-Fraktion in Stahnsdorf gerne „Nägel mit Köpfen“ machen und die Pardemann-Villa in einem Ausschreibungsverfahren veräußern.
Dabei soll einerseits die Fassade erhalten bleiben, aber andererseits keine Dienstbarkeit auf dem Grundstück festgeschrieben werden. Die Verwaltung hat sich dazu umfangreich geäußert.
Sie stellt in ihrer Stellungnahme fest, dass es einen Widerspruch bei der Sicherung gibt, denn in dem Antrag der CDU/FDP möchte man zwar den Erhalt der Fassade vorschreiben, bietet aber keine rechtlich bindende, langfristige Absicherung (sogenannte Grunddienstbarkeit). Ohne diese könnte ein neuer Käufer das Gebäude einfach abreißen, egal, was er vorher versprochen hat.
Zum anderen weist die Verwaltung darauf hin, dass die vorgeschlagene, ergebnisoffene öffentliche Ausschreibung bereits 2021 erfolglos durchgeführt wurde. Es fragt sich, ob ein neuer Versuch zielführend wäre. Dazu käme, dass die Forderung, ohne eine festgesetzte Kaufpreisvorstellung auszuschreiben, gegen den Grundsatz verstößt, dass kommunales Vermögen nur zum vollen Wert verkauft werden darf. Ein Gutachten zur Ermittlung dieses Wertes wird derzeit erstellt.
Schließlich gibt es einen Antrag auf Übertragung des Objekts an die kommunale Wohnungsgesellschaft WoGeS, der wiederauflebt, wenn die Beschlussvorlage der CDU/FDP eine Mehrheit findet. Am 09.12. wird über den Antrag der Christdemokraten und Liberalen in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung in diesem Jahr entschieden.
Kü
Bild: Pardemann-Villa (Foto Kü)