Wärmeplanung Ergebnisse
Bundesregierung will Änderungen
REGION. Der Lenkungskreis „Wärmewende TKS“ tagte am 4. Dezember 2025 in Kleinmachnow. Anwesend waren Vertreter der Verwaltungen der drei Kommunen regionale Wohnungsgesellschaften, die Fernwärme Teltow GmbH sowie das begleitende Ingenieurbüro.
Das Ingenieurbüro stellte die Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse für die zukünftige Wärmeversorgung vor. In den folgenden Monaten werden Zielszenarien entwickelt. Der Abschluss der gesamten Wärmeplanung wird für Ende des ersten Quartals 2026 erwartet, gefolgt von einer öffentlichen Bürgerinformationsveranstaltung.
Der fertige Wärmeplan soll Grundstücks- und Gebäudeeigentümern in der Region eine konkrete Planungsgrundlage für ihre zukünftige Wärmeversorgung an die Hand geben. Die Erstellung des Plans ist sowohl im Integrierten Klimaschutzkonzept der Kommunen verankert als auch gesetzlich durch das bundesweite Wärmeplanungsgesetz (gilt seit 1. Januar 2024) verpflichtend.
Allerdings scheint sich auf Bundesebene aber hier etwas zu tun. Die schwarz-rote Koalition will bis Ende Februar ein neues Heizungsgesetz beschließen. Die von der Ampel-Regierung beschlossene Regelung würde damit abgeschafft, die Neuregelung solle die Modernisierung im Gebäudeenergiebereich „technologieoffener, flexibler und einfacher“ gestalten: Dies geht aus dem Ergebnispapier des Koalitionsausschusses vom Mittwochabend hervor, welches der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag vorlag.
Die bisherige, starre Verknüpfung fällt daher anscheinend weg. Kommunen planten dann nicht mehr primär, um die GEG-Vorgaben für individuelle Gebäudeeigentümer auszulösen, sondern die Wärmeplanung wird dann zu einem eigenständigeren, strategischen Instrument. Ob die Fristen für die Vorlage der Wärmepläne (Mitte 2026 bzw. Mitte 2028) bestehen bleiben oder angepasst werden, ist vermutlich Gegenstand der aktuellen Verhandlungen.
Die Kommunen befinden sich also in einer Übergangsphase. Während die grundlegende Pflicht zur Wärmeplanung bestehen bleibt, werden die inhaltlichen Vorgaben und die rechtlichen Konsequenzen für die Bürgerinnen und Bürger voraussichtlich deutlich modifiziert. Sie müssen die finale Ausgestaltung des neuen Gesetzes der schwarz-roten Koalition, welches bis Ende Februar beschlossen werden soll, abwarten, um ihre Planungen rechtssicher fertigzustellen.
PM/Kü
Bild: Symbolbild


