BERLIN. Nachdem der Berliner Senat Ende Januar 2026 das Verbot kurzzeitig per Sonderregelung ausgesetzt hatte, reichte der NABU Berlin in enger Abstimmung mit dem BUND Klage ein. Das Verwaltungsgericht Berlin gab diesem Eilantrag am 4. Februar 2026 statt und kassierte die Freigabe.
Damit ist der private Einsatz von Salz ab sofort wieder verboten, da das Gericht die Umweltschäden höher bewertete als die kurzfristige Erleichterung beim Winterdienst. Die strenge Regelung, die den Einsatz von Tausalz auf Gehwegen durch Private untersagt, wird von vielen Berlinern als lebensfern empfunden. Kritiker bemängeln, dass bei akutem Blitzeis oder hartnäckiger Vereisung abstumpfende Mittel wie Splitt oder Sand oft nicht ausreichen, um Verkehrssicherheit auf Gehwegen zu gewährleisten. Die Pflicht zum schnee- und eisfreien Weg steht im Widerspruch zum Verbot des wirksamsten Mittels.
Zudem wird die Ungleichbehandlung bemängelt: Während die Berliner Stadtreinigung (BSR) und beauftragte Winterdienste Tausalz an neuralgischen Punkten einsetzen dürfen, riskieren Eigentümer bei Selbstanwendung hohe Bußgelder. Die Verantwortung für die Sicherheit wird auf die Bürger abgewälzt, während gleichzeitig die Mittel zur Pflichterfüllung stark eingeschränkt werden. Zwar ist der Umweltschutz legitim, doch fordern Kritiker eine verhältnismäßige Lösung, die Sicherheit vorrangig behandelt, besonders da der Senat bei extremer Glätte Ausnahmen zulassen muss.
PM/Kü
Bild: Symbolbild (Foto Pixabay)