STEGLITZ. Einer der Afghanen, die in Steglitz sogenanntes Kirchenasyl bekommen haben, ging kurz mal vor die Tür. Die Chance ließen sich die Fahnder der Berliner Polizei nicht entgehen und schnappten sich den Mann. Danach wurde er via Hamburg nach Schweden zurückgeflogen, bevor die Fristen verstrichen sind. Denn Asyl hatte er zuerst in Schweden beantragt.
Der Pfarrer der Dreieinigkeits-Gemeinde in Steglitz erklärte später gegenüber evangelisch.de, dass das Vorgehen der Polizei unüblich gewesen sei. „Demnach können sich Menschen im Kirchenasyl mit einem Schreiben der Kirchengemeinde eigentlich frei in der Stadt bewegen.“ Kritisieren wollte er die Behörden allerdings nicht. Vorher hatte sich die Polizei geweigert, den Mann aus der Kirche zu holen, was in Hamburg auf Kritik gestoßen ist, weil man dort für ihn und die anderen Männer zuständig ist.
Zwei weitere Afghanen sind noch in der Kirche. Sie sollen so verunsichert sein, dass sie sich kaum in den Garten trauen. Dabei stellt sich eigentlich die Frage, warum die Polizei nicht einfach in die Kirche geht, um die zwei abzuholen. Denn sogar Wikipedia schreibt: „Das Kirchengelände genießt rechtlich keine Ausnahmestellung gegenüber dem sonstigen Hoheitsgebiet des Staates. Staatliche Organe wie Polizei und Staatsanwaltschaft haben uneingeschränkten Zugriff auf die dort aufenthältlichen (sic!) Personen. Kirchengrundstücke genießen kein Recht auf Exterritorialität.“
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Bild: Symbolbild Polizei (Foto Pixabay)