TELTOW. In den Buschwiesen in Teltow wird nach Angaben der MAZ beim anstehenden S-Bahn-Ausbau kein Lärmschutz in Form von aktiven Schallschutzwänden errichtet. Die rechtlich vorgeschriebenen Lärmgrenzwerte für den Bau von Schallschutzwänden würden in diesem Bereich nach den Berechnungen der Behörden nicht erreicht. Ein Rechtsanspruch auf Lärmschutz besteht nur dann, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden.
Die Buschwiesen sind als landschaftliches Kleinod und Teil der Parforceheide eingestuft. Massive Lärmschutzwände werden oft als Beeinträchtigung des Natur- und Landschaftsbildes abgelehnt. Da es sich um ein überwiegend naturnahes Gebiet handelt, gelten dort andere Anforderungen als in reinen Wohngebieten.
PM