Bebauung an der Upstallwiese

War Gemeindevertreter berechtigt abzustimmen?

STAHNSDORF.   Denkbar knapp ging die Entscheidung zur Beschlussvorlage B-22/033 am Dienstag vor 10 Tagen aus. 13 Gemeindevertreter waren dafür und 13 dagegen. Damit wurde der Beschluss abgelehnt. Denn ein Patt kommt einer Ablehnung gleich.

Der Bürgermeister von Stahnsdorf, Bernd Albers, verlangte mit der Vorlage in der Gemeindevertretung die Aufhebung des Beschlusses Nr. B-20/013 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 19 „Bebauung Potsdamer Allee/ Ecke Parkallee“ in der Gemeinde Stahnsdorf. Die Firma von Silvio Karpowitz, Karpowitz Immoblien und Projektentwicklung, begehrt dort seit Jahren, Häuser zu errichten. Dabei schreckte der Investor weder vor illegalen Abholzungen noch fragwürdigen Behauptungen gegenüber dem Bürgermeister zurück. Wie es aussieht, hat dies alles nichts geschadet. Doch nun könnte die Sache schief gehen. Denn der umstrittene Kommunalpolitiker Dietrich Huckshold, der auch Ortsvorsitzender in Güterfelde ist, verhalf Karpowitz zu dem glücklichen Gleichstand.

Pikant daran ist, dass Huckshold nach Informationen aus der Bürgerschaft der angeheiratete Onkel von Karpowitz ist. Huckshold selbst wollte sich auf Anfrage zu dieser Behauptung nicht äußern. Die Brandenburger Kommunalverfassung legt in Paragraph 22 fest, dass Verwandte dann nicht abstimmungsberechtigt sind, wenn durch die Abstimmungen Familienangehörige begünstigt werden.

Deshalb gingen nach der Abstimmung nun einige Beschwerden bei der Kommunalaufsicht ein. Das Ziel der Beschwerden ist es, den Beschluss aufzuheben. Nun bleibt abzuwarten, ob man im Kreis auch Bedenken hat. Doch alles andere wäre überraschend, sollte Huckshold der Onkel sein. Immerhin gilt laut Kommentar zur Kommunalverfassung auch derjenige als befangen, der verschwägerten Angehörigen hilft, so wie es Dietrich Huckshold mutmaßlich tat.

Bild: Pixabay

 

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