REGION. Dr. Christoph Löwer steht auf der Kandidatenliste der CDU zur Wahl der Gemeindevertretung Stahnsdorf auf Platz sechs. Er hätte deshalb gute Chancen, gewählt zu werden. Allerdings wird er sein Mandat voraussichtlich nicht annehmen. Löwer ist nämlich Beigeordneter des Landkreises Potsdam-Mittelmark, zuständig unter anderem für Bauen und Umwelt. Nähme er das Mandat an, müsste er nach Auskunft des Landkreises zurücktreten. Man kann nämlich nicht zu der Verwaltung gehören, die ja auch die Tätigkeit der gewählten Vertreter prüft, und gleichzeitig in der Gemeindevertretung oder im Kreistag sitzen.
Genau dasselbe gilt auch für Bürgermeister, die kandidieren. Sie können nicht Gemeindevertreter oder Stadtverordnete und gleichzeitig Bürgermeister sein. Sie kandidieren dennoch, aber nur, um Stimmen zu „ziehen“. Das heißt, sie sorgen dafür, dass ihre Anhänger und Parteifreunde mit Hilfe ihrer Stimmen in die Vertretungen kommen.
Solche Scheinkandidaturen gibt es schon lange. Bereits in den achtziger Jahren wurden sie kritisiert, weil sie den Wählerwillen verfälschen. So meinte Dr. Hans Herbert von Arnim 1991: „Eine Kandidatur, die nach dem Willen des Bewerbers gar nicht zum Erfolg führen soll, kann keinen (verfassungsrechtlichen) Schutz beanspruchen.“ Allerdings haben die politischen Parteien offensichtlich kein Interesse daran, dem gesetzlich einen Riegel vorzuschieben. Immerhin profitieren sie davon. Und so werden auch diesmal viele Personen ihren „Bürgermeister“ wählen, obwohl der im Grund gar nicht zur Wahl steht.
Kü