B-Plan für den Green-Park

Veränderungssperre im Bauausschuss

STAHNSDORF.   Der Green-Park, ein großes Gewerbegebiet im Südosten der Gemeinde Stahnsdorf, soll bis Mitte 2026 leer gezogen sein. Dann wird auch das letzte Unternehmen das Gelände verlassen haben, wenn man vom Ideenhof und dem Campingparkplatzbetreiber Füllner absieht. Der Plan des Investors, Prologis, ist es, dort große Hallen zu errichten, um dort große Logistikunternehmen unterzubringen.

Nun scheint die Gemeinde den Investoren einen Strich durch die Rechnung zu machen. Zum einen wird Anfang Dezember ein Beschluss der Fraktion Bürger für Bürger und Grüne/Linke in die Gemeindevertretung kommen, der eine Veränderungssperre vorsieht. Eine Veränderungssperre ist eine rechtliche Anordnung der Gemeinde, um die städtebauliche Entwicklung eines Gebiets zu sichern, während ein neuer Bebauungsplan aufgestellt oder geändert wird.

Sie verbietet in einem bestimmten Bereich bauliche Veränderungen, Abrissarbeiten und nutzungsändernde Maßnahmen, um zu verhindern, dass die geplante städtebauliche Ordnung durch bereits geschaffene Fakten verhindert wird. Eine Veränderungssperre gilt in der Regel für maximal zwei Jahre, kann aber unter bestimmten Umständen verlängert werden.  

Damit wäre der Plan von Prologis und dem jetzigen Eigentümer, der Streletzki-Gruppe, zunächst einmal nicht umsetzbar. Doch damit nicht genug. Ebenfalls geplant ist ein B-Plan für das gesamt Gelände. In den Worten der Einreicher des B-Plans: „Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die zukünftige qualitative Entwicklung der bestehenden Gewerbeflächen GREEN PARK, Ideen-Hof und Füllner geschaffen werden unter Berücksichtigung einer verbesserten Verkehrserschließung zur Landesstraße L 77. Weiteres Ziel ist es, langfristig ein hochwertiges Gewerbegebiet ohne strukturelle Störungen zu schaffen, dass vor allem dem produzierenden Gewerbe und Betrieben der Dienstleistung vorbehalten ist.“

Sollte diese Beschluss verabschiedet werden und sollte der Eigentümer, vor Gericht diesen Beschluss anfechten, dann könnte sich im Green-Park erstmal auf Jahre nichts tun. Die Ausfälle an Gewerbesteuern sind zwar nicht bekannt, weil sie dem Steuergeheimnis unterliegen, sie dürften der Gemeinde aber wehtun. Als Kosten für den B-Plan werden 200.000 Euro angegeben, die die Gemeinde trägt.  

Bild: Greenpark  (Foto Kü)

 

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