Hinweise zum Siegerentwurf
Die rechtlichen Folgen
STAHNSDORF. Die Frage wurde aufgeworfen, ob der Siegerentwurf umgesetzt werden müsse. Hierzu zitiert die Gemeinde aus dem Auslobungstext, Seite 21:
Die Gemeinde plant im Anschluss an den städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerb die Überarbeitung eines Wettbewerbsbeitrags und die Weiterentwicklung dieses Entwurfs zu einem städtebaulichen Rahmenplan mit Freiraumplanung. Hierzu ist vorgesehen, einen der Preisträger mit der Rahmenplanung zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und der Preisträger eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet. Voraussetzung für die Beauftragung ist, dass die Finanzierung der Planung durch die Ausloberin gesichert ist.
Grundlage der Vergabe ist die VgV. Die Ausloberin verhandelt zunächst mit dem Planungsteam, das mit dem 1. Preis ausgezeichnet wurde. Sollten der Beauftragung der Träger des 1. Preises wichtige Gründe entgegenstehen, werden alle Preisträger zu einem Verhandlungsverfahren nach VgV aufgefordert.
Die Ausloberin behält sich die Möglichkeit der Zuschlagserteilung auf das Erstangebot vor.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des beauftragten Planungsteams bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Löst sich eine Arbeitsgemeinschaft nach der Preisverleihung auf, so ist die Ausloberin berechtigt, unbeschadet der urheberrechtlichen Auseinandersetzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ein Mitglied oder mehrere Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft mit der dem Verfahren zugrundeliegenden Planungsaufgabe zu beauftragen.
Wer bekommt den Auftrag?
- Plan A: Die Stadt/Behörde (Ausloberin) verhandelt zuerst nur mit dem 1. Platz.
- Plan B: Wenn das nicht klappt, fliegen alle Gewinner (z. B. Plätze 1 bis 3) zurück in einen Topf. Alle müssen dann neu verhandeln und gegeneinander antreten.
Was sind die Haken (Die Bedingungen)?
Der 1. Platz bekommt den Auftrag nur, wenn:
- Geld da ist: Die Behörde muss die Finanzierung für die Planung sicher auf dem Konto haben.
- Keine Fehler vorliegen: Es darf kein „wichtiger Grund“ (z. B. Bestechung, Insolvenz) gegen das Büro sprechen.
- Erfahrung nachgewiesen wird: Das Büro muss beweisen, dass es den Job fehlerfrei schafft.
Die Geheimklausel am Ende
- „Zuschlag auf das Erstangebot“: Die Behörde darf das allererste Preisangebot des 1. Platzes sofort annehmen.
- Die Folge: Es gibt dann keine Verhandlungsrunden mehr, um den Preis nachträglich zu drücken oder anzupassen. Das erste Angebot muss also sofort sitzen.
Die 3 verbleibenden Risiken für den Sieger
- Die Gemeindekasse ist leer: Wenn der Gemeinderat die Gelder für die Rahmenplanung plötzlich streicht oder nicht genehmigt bekommt, wird gar niemand beauftragt.
- Ernsthafte Verfehlungen („wichtige Gründe“): Das Gewinnerbüro meldet Insolvenz an, verstrickt sich in Korruption oder verliert plötzlich seine Zulassung.
- Das Büro pokert beim Preis: Gibt der Sieger ein völlig überzogenes oder unvollständiges Erstangebot ab, kann die Gemeinde die Verhandlungen abbrechen und das Verfahren für alle Preisträger neu öffnen.
PM
Bild: Symbolbild (Foto Pixabay)


