Doppeltes Ehrenamt, doppeltes Cash?
Die Steuerfalle für Kommunalpolitiker in PM
- Wer in Stahnsdorf und Potsdam-Mittelmark politisch mitmischt, übernimmt Verantwortung. Wer gleich zwei Mandate stemmt, opfert Zeit. Der Staat zahlt dafür Entschädigungen. Doch Vorsicht: Bei der Kombination aus Gemeinderat und Kreistag schnappt die Steuerfalle gnadenlos zu. Wer hier schlampt, riskiert Kopf und Kragen.
Die Vergütung setzt sich aus monatlichen Pauschalen und Sitzungsgeldern zusammen. Bei einem Doppelmandat schießt die Jahressumme rasant in die Höhe.
- Der Kreistag Potsdam-Mittelmark: Allein die Grundpauschale für einfache Abgeordnete liegt bei rund 320 Euro im Monat. Das macht fix 3.840 Euro im Jahr. Zusatzfunktionen wie ein Ausschuss- oder Fraktionsvorsitz treiben die Pauschale schnell über 750 Euro pro Monat. Sitzungsgelder kommen extra obendrauf.
- Die Gemeindevertretung Stahnsdorf: Hier fließen zusätzlich die Gelder der kommunalen Satzung. Zur monatlichen Grundpauschale von rund 100 Euro gesellt sich Sitzungsgeld für Ausschüsse und Runden.
- Das fette Finale: In der Kombination beider Funktionen sind Gesamteinnahmen zwischen 5.000 Euro und über 8.000 Euro im Jahr die Regel. Die magische Grenze fällt nicht erst im Dezember, sondern oft schon nach wenigen Monaten.
Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen sind steuerpflichtige Einnahmen. Der Staat gewährt zwar Freibeträge, setzt Doppelmandatsträgern aber enge Grenzen.
- Der Freibetrag-Irrtum: Laut Gesetz (§ 3 Nr. 12 Satz 2 EStG) gilt ein steuerfreier Mindestbetrag von 275 Euro im Monat bzw. 3.300 Euro im Jahr [Finanzamt Brandenburg, Haufe.de]. Wichtig: Bei einer Doppelfunktion darf dieser Freibetrag nicht verdoppelt werden. Er gilt für die Summe aller politischen Ehrenämter.
- Die Knallhart-Rechnung: Wer 4.200 Euro vom Kreis und 1.800 Euro von der Gemeinde kassiert, landet bei 6.000 Euro im Jahr. Nach Abzug des Freibetrags von 3.300 Euro bleiben 2.700 Euro übrig. Dieser Rest wird voll mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz belegt [Finanzamt Brandenburg]. Wer im Hauptberuf gut verdient, zahlt Spitzensteuersatz auf sein Ehrenamtsgeld.
- Der Werbungskosten-Hebel: Die Steuerlast lässt sich drücken. Mandatsträger können Fahrtkosten zu Sitzungen oder Bürgersprechstunden sowie Arbeitsmittel wie Fachliteratur, Zeitungsabos und PC-Kosten steuerlich geltend machen – sofern diese die Pauschale übersteigen.
- Die Ausnahme: Gute Nachrichten gibt es bei der Sozialversicherung. Die Gelder sind in der Regel beitragsfrei für Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Ausnahme: Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen bei manchen Kassen Abgaben auf Nebeneinkünfte leisten.
Wer glaubt, die Aufwandsentschädigung am Finanzamt vorbeischleusen zu können, spielt mit dem Feuer.
- Der automatische Daten-Alarm: Ein unentdecktes Einheimsen der Gelder ist unmöglich. Die Kreisverwaltung Potsdam-Mittelmark und die Gemeinde Stahnsdorf übermitteln alle Zahlungen elektronisch an die Finanzverwaltung. Das Finanzamt Brandenburg gleicht diese Daten automatisch ab. Fehlen die Beträge in der Steuererklärung, blinkt die rote Lampe des Prüfers sofort auf.
- Schlamperei oder Absicht? Wer die Angabe aus Ignoranz vergisst, begeht eine leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO). Das bedeutet: Steuernachzahlung plus Zinsen und ein sattes Bußgeld. Wer über Jahre bewusst schweigt, rutscht sofort in die strafbare Steuerhinterziehung (§ 370 AO). Da Mandatsträger intensiv über ihre Pflichten aufgeklärt werden, unterstellt der Fiskus bei Wiederholung extrem schnell Vorsatz.
- Konsequenzen ohne Gnade: Bei Vorsatz drohen saftige Geldstrafen in Tagessätzen, im Extremfall sogar Freiheitsstrafen. Viel schlimmer wiegen für Politiker die Nebenfolgen: Der mediale Druck erzwingt fast immer den sofortigen Rücktritt und zerstört die politische Karriere. Ab einer Verurteilung von mehr als 90 Tagessätzen ist man vorbestraft. Für Beamte im öffentlichen Dienst in Brandenburg bedeutet das den sicheren Verlust des Dienstverhältnisses.
Das politische Ehrenamt in Stahnsdorf und Potsdam-Mittelmark ist finanziell gläsern. Wer in der Vergangenheit Einnahmen verschwiegen hat, dem bleibt nur ein einziger Ausweg, um den Kopf aus der Schlinge zu ziehen: die strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO) beim Finanzamt. Diese rettet vor Strafe – allerdings nur so lange, wie das Finanzamt noch kein Prüfungsverfahren eingeleitet hat und die Tat unentdeckt geblieben ist.
PM/Kü
Bild: Symbolbild (Foto Pixabay)


