STEGLITZ-ZEHLENDORF. Wie es aussieht, könnte in Steglitz-Zehlendorf bald wieder gewählt werden. Der Berliner Verfassungsgerichtshof scheint nämlich nicht nur eine vollständige Wiederholung der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus für erforderlich zu halten. Auch in den zwölf Bezirken sollen die Bezirksparlamente neu bestimmt werden.
Die Berliner Verfassungsrichter, so meldet die Seite LTO, gehen nämlich davon aus, dass es bei der Vorbereitung und der Durchführung Wahlen im letzten Jahr flächendeckend zu schwerwiegenden Fehlern kam und diese Fehler auch mandatsrelevant sind. Das bedeutet, dass die Fehler so schwerwiegend waren, dass vermutlich eine andere Zusammensetzung der Parlamente die Folge gewesen wären, wenn die Wahlen korrekt verliefen wären.
Die Fehler, die bekannt sind, seien auch nur die Spitze des Eisbergs, ist sich der Verfassungsgerichtshof sicher. Die Vorsitzende, Ludgera Selting, ließ sich daher folgendermaßen vernehmen: „Es sieht danach aus, als kann nur eine vollständige Wiederholung der Wahl das Vertrauen in die Demokratie wiederherstellen.“ Sollte der Verfassungsgerichtshof entsprechend urteilen, müssten die Wahlen bist Ende März 2023 stattfinden.
PM/Kü
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