Mietpreisbremse auch in Brandenburg

Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf bereits betroffen

REGION.  Mietpreisbremsen kennt man eher aus Berlin. Nun soll nach Angaben der MAZ die verschärfte Mietpreisbremse in Brandenburg ausgeweitet werden. Das Infrastrukturministerium, das von einem BSW-Minister geführt wird, legte eine entsprechende Rechtsverordnung vor. Ihr muss noch zugestimmt werden, damit sie ab 2026 gelten kann.

Für Kleinmachnow, Stahnsdorf und Teltow gilt die Mietpreisbremse bereits jetzt schon, da in diesen Orten der Wohnungsmarkt aus Sicht der Landesregierung angespannt ist. Die gesetzliche Grundlage dazu bildet ein Bundesgesetz, aber die eigentliche Einführung obliegt den Bundesländern für ihre jeweiligen „angespannten“ Wohnungsmärkte. So ist die Mieterhöhung bei Wiedervermietung in diesen Gebieten auf maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.

Nach Angaben von KI liegt die ortsübliche Miete in Stahnsdorf liegt im Jahr 2025 durchschnittlich bei 16,92 € pro Quadratmeter für Wohnungen und errechnet sich aus Durchschnittswerten von Vergleichsportalen. Allerdings gibt es in Stahnsdorf eigentlich keine ortsübliche Vergleichsmiete, die von der Gemeinde ermittelt werden könnte. Deshalb muss man jeden Fall individuell betrachten. Für viele Betroffene ist das System eher undurchsichtig und verwirrend.

Neben der Mietpreisbremse gibt es auch eine so genannte Kappungsgrenze, d.h., der Vermieter kann innerhalb von drei Jahren die Miete nur um bis zu maximal 15 Prozent erhöhen. Das gilt wiederum nicht für Neubauten und Wohnungen, die eine umfassenden Modernisierung gesehen haben.

Diese Regelungen haben Vorteile für Mieter. Allerdings scheint sie auch dazu zu führen, dass weniger gebaut wird. Als Gründe werden genannt, dass die Vermieter mit vielen bürokratischen Regeln zu kämpfen haben und keine oder wenig Rendite mit Immobilien erwirtschaften. Eine Umfrage der Wirtschaftswoche aus dem Jahr 2025 ergab, dass fast jeder achte private Vermieter mit der Vermietung Verluste macht, was auf Kosten wie Kreditraten, Instandhaltung und Nebenkosten zurückzuführen ist, die höher sind als die Mieteinnahmen.

Besonders Kleinvermieter verzichten oft auf Mieterhöhungen. Zum einen fürchten sie den bürokratischen Aufwand, wobei kleinste Fehler die Mieterhöhung verhindern können. Zum anderen haben sie oft ein persönliches Verhältnis zum Mieter, was sie zögern lässt, die Miete anzupassen. Deshalb gibt es nicht weniger Mieter, die relativ moderate Mieten bezahlen, wenn sie Altverträge haben. Schwieriger ist es dagegen für diejenigen, die eine Wohnung suchen. Sie bezahlen oft horrende Preise. 

Bild: Symbolbild  (Foto Pixabay)

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