STEGLITZ. Dieter Hallervorden hatte geklagt. Bei seiner Klage berief er sich auf die Kunstfreiheit, die in der Verfassung keinem Gesetzesvorbehalt unterliegt. Offensichtlich ist das Verwaltungsgericht der Ansicht, dass diese Kunstfreiheit in diesem Fall weniger gilt als der Gesundheitsschutz. Details wurden dazu allerdings noch nicht bekannt. Hallervorden zeigte sich enttäuscht. Allerdings respektiere er selbstverständlich das Urteil. Am 21.11.2020 will er sich per Livestream mit anderen Künstlern an das Publikum wenden. Vermutlich um seinen Standpunkt noch einmal zu verdeutlichen.
PM
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