REGION. Versammlungen in Räumen sind zu Weihnachten im Wesentlichen untersagt. Eine Ausnahme besteht für den Kirchenbesuch. Laut Paragraph 6 der Covid-Verordnung des Landes vom 15.12.2021 dürfen Messen stattfinden. Allerdings unter Auflagen. Diese sind zum Teil sehr streng. So darf nicht gesungen werden. Außerdem darf nur eine sehr beschränkte Anzahl von Personen in die Kirche.
In der Gemeinde Stahnsdorf sollen deshalb mehrere Andachten im Freien stattfinden, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren. Allerdings besteht so die Gefahr, bei Regen und kühlen Temperaturen zu erkranken.
Laut Pressestelle der Stadt Teltow wird das Ordnungsamt gegebenenfalls kontrollieren, ob die Auflagen eingehalten werden. Bis jetzt sei jedoch die evangelische Kirche hier nicht auffällig geworden, so die Mitteilung aus der Gemeinde Stahnsdorf. Zu einer Aussage, dass man von einem Kirchbesuch abrät, kann man sich nicht verstehen. Wie der Pressesprecher der Gemeinde Teltow, Jürgen Stich, mtteilte, sei man im politischen Gefüge nur zuständig für die Ausführungen von Gesetzen und Verordnungen. Entschieden werde auf Landesebene. Aus der Staatskanzlei gab es dazu bis jetzt keine Erklärung, ob man von einem Kirchenbesuch abrät. Am Ende muss jeder selber wissen, ob er das Risiko eingehen wird.
Kü
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Dorfkirche Stahnsdorf (Foto: ca)