KLEINMACHNOW. Die Gemeinde Kleinmachnow weist in ihren aktuellen Mitteilkungen darauf hin, dass sich die Wildschweine im Ort wohler fühlen, weil in befriedeten Bezirken wie Kleinmachnow Ort nur mit Ausnahmegenehmigungen der Unteren Jagdbehörde geschossen werden darf. Die Jagdpächter seien deshalb nicht für Schäden auf Grundstücken verantwortlich, die das Wild auf diesen anrichtet. Vielmehr seien die Grundstückseigentümer verpflichtet, ihr Eigentum durch geeignete Mittel zu schützen.
Da die Jagdpächter und Jäger nicht ohne Weiteres schießen dürfen, seien zur Bekämpfung der Wildschweinplage ein paar Maßnahmen erfolgversprechender als die Jagd. Man sollte das Wild nicht füttern. Außerdem seien Zäune geeignet, dass Schwarzwild draußen zu halten. Essensreste sollten nicht kompostiert werden. Obst sollte aufgesammelt werden. Grünabfälle sollten nicht im Wald entsorgt werden. Schließlich seien Gelbe Säcke erst am Tag der Abholung bereitzulegen.
Es wird ausdrücklich betont, dass Hochsitze zu respektieren sind. Von ihnen könnten Schüsse abgeben werden, die dann im Erdboden landen. Diese Fangschussmethode dient der Sicherheit der Bürger der Gemeinde.
PM/Kü
Bild: Wildschweine (Foto Andreas Lischka auf Pixabay)