In TKS liegen nun die Listen zum Volksbegehren „Sandpisten“ aus. Auf denen steht: „Der Landtag wird aufgefordert, die gemeindlichen Erschließungsbeiträge für sogenannte „Sandpisten“ abzuschaffen, d. h. für Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen, die vor dem 3. Oktober 1990 hergestellt oder für Verkehrszwecke genutzt wurden. Der Landtag möge eine entsprechende Änderung des Kommunalabgabengesetzes vornehmen.“ Begründet wird das von den Initiatoren damit, dass der öffentliche Raum auch von der Allgemeinheit finanziert werden soll. Da heißt es auch: „Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Gerechtigkeit ist es geboten, sog. „Sandpisten“ von der Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen auszunehmen. Im Übrigen werden auch bei Landes- und Bundesstraßen keine Erschließungsbeiträge erhoben.“
Nun ist es aber so, dass es Räume gibt, die werden von vielen genutzt und andere eher von den Anliegern. Anders gesagt: Auf den kleinen Nebenstraßen in Teltow fahren die Anwohner und die Fahrer von Hermes. Ich aber eher nicht. Ich soll aber dafür bezahlen, und zwar in Form von Steuern. Das wäre dann gerechter, als wenn zu 90 Prozent die Anlieger zahlen, die die Grundstücke ja – weil an einer Sandpiste liegend – billiger erworben haben. Das heißt, man zahlt erst mal weniger, weil es keine Straße gibt, und kriegt dann die Straße kostenlos. Dem ist nichts hinzuzufügen. Außer einer Sache vielleicht: Niemand bezahlt gerne für eine Leistung. Lieber hat man sie kostenlos. Das ist vollkommen in Ordnung. Aber bitte dann nicht so tun, als ob es um Gerechtigkeit ginge. Denn wie sagte Platon einst: „Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die vorgespielte Gerechtigkeit.“
Christian Kümpel