Wo sich Anwohner weiter ärgern
„Parken in engen Straßen“ zeitlich nur eingeschränkt erlaubt/
Gemeinde setzt auf Grundstücks-Stellflächen
KLEINMACHNOW. Der Ärger über das von der Gemeinde eingeführte Parkverbot in engen Straßen im sogenannten „Testgebiet“ in der Märkischen Heide und Seitenstraßen geht weiter. Die verhüllten und rechtswidrigen Parkverbotszonenschilder sind inzwischen – auf Anordnung des OG Potsdam – zwar abgebaut, aber es gilt rückwirkend seit Januar 2024 in dem Wohngebiet: „Das Parken außerhalb der eigenen Grundstücksgrenzen ist in engen Straßen montags bis freitags jetzt nur noch auf ausgewiesenen Parkplätzen für drei Stunden in der Zeit von 7 bis 19 Uhr erlaubt. An Samstagen und Sonntagen sowie nach 19 Uhr ist das Parken in den ausgewiesenen Bereichen uneingeschränkt zulässig.“ Dies teilte die Gemeinde per Brief und Mitteilung auf ihrer Website Anwohnern Anfang Juli mit.
Erneut verlautbare der Bürgermeister ohne Bürgerbeteiligung seine Neuregelung, kritisierten dagegen einige Anwohner und Anwohnerinnen. Vorschläge seien eingereicht, wie sie zum Beispiel in Zehlendorf erfolgreich praktiziert werden: Auf einer Straßenseite werde demnach halbes Gehwegparken ohne zeitliche Beschränkung erlaubt – eine für alle Beteiligten verhältnismäßige Lösung.
Auslöser des Ärgers, der auf gut 70 Prozent aller Kleinmachnower Straßen und deren Anwohner zutrifft, ist die Festlegung auf eine – so die Protestierenden – „rechtlich anfechtbare Rest-Fahrbahnbreite von 3,05 Meter“ sowie die Stellplatzsatzung der Gemeinde von 2007.
Michael Grubert argumentiert, er müsse als Bürgermeister die sichere Durchfahrbreite von 3,05 Meter in engen Straßen gewährleisten. „Ein absolutes Haltverbot besteht in den betroffenen Straßen ohnehin, da nach Parken eines normal breiten Fahrzeugs die Restfahrbahnbreite nicht mehr im ausreichenden Maß gegeben ist.“ Die Gemeinde beruft sich dabei auf die StVO. Ein „automatisches“ Haltverbot in „engen“ Straßen Kleinmachnows müsse aber auch bedeuten, dieses ab sofort im ganzen Ort zu kontrollieren und nicht nur vor ihrer Gartentür im so genannten Testgebiet, sagen die Anwohner. Folge man der Argumentation der Gemeinde, seien zum Beispiel Straßen in der Sommerfeldsiedlung wegen ihrer Breite von unter 3,05 Metern für sicheres Befahren ungeeignet, heißt es aus der Gruppe der Anwohner, die mit ihrem Widerspruch vor Gericht in diesem Jahr bereits erreicht hat, dass die Absoluten Parkverbotszonenschilder als „Fantasieschilder“ abgebaut werden mussten. Tatsächlich ist das Parken auf der Fahrbahn in engen Straßen weiterhin erlaubt, wenn die entsprechende Restbreite nachgewiesen wird, so die Gemeinde. Nicht nur für Mieter ohne Stellplatz auf dem Grundstück empfiehlt sich, für die Parkplatzsuche in Kleinmachnow ein entsprechendes Maßband bereitzuhalten. Gm
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Die Idylle trügt – Parken wird in engen Straßen wie der Märkischen Heide nur eingeschränkt erlaubt. (Foto: gm)