Kläger geht nicht in Berufung
STAHNSDORF. Der Antragsteller für das Bauvorhaben an der Parkallee, bei der widerrechtlich an der Upstallwiese in großem Umfang Bäume abgeholzt wurden, hat nach Ablehnung des Vorbescheides und Zurückweisung des Widerspruches Klage bei dem Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht. Karpowitz Immobilien und Projektentwicklung beantragte den Landkreis Potsdam-Mittelmark zu verpflichten, ihm auf den Antrag von 2019 einen Bauvorbescheid für den Neubau von fünf Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf dem Grundstück Potsdamer Allee/ Ecke Parkallee zu erteilen.
Die Klage wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichtes Potsdam vom 02.05.2024 abgewiesen. Das Gericht ist bei seiner Entscheidung den Ablehnungsgründen des Landkreises Potsdam-Mittelmark und der Gemeinde Stahnsdorf gefolgt. Durch Karpowitz wurde kein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Die Gerichtsentscheidung ist damit seit dem 28.06.2024 rechtskräftig.
Gemeinde Stahnsdorf/ Kü (Foto Kü)