Güterfelde – Am Güterfelder Haussee in der Gemeinde Stahnsdorf sorgt derzeit ein deutlicher Warnhinweis für Aufmerksamkeit: Eine Belohnung von 500 Euro ist für sachdienliche Hinweise ausgesetzt, die zur Überführung von illegalen Fischern führen. Insbesondere wer Personen beobachtet, die mit Netzen am Gewässer hantieren, wird dringend gebeten, sich umgehend bei den zuständigen Behörden zu melden.
Der Einsatz von Fischernetzen ist Privatpersonen strengstens untersagt. Am Güterfelder Haussee ist das Angeln reglementiert und ausschließlich mit Handangeln sowie den erforderlichen Genehmigungen – wie einer gültigen Angelkarte und der entrichteten Fischereiabgabe – erlaubt. Das illegale Fischen mit Netzen schädigt nicht nur den Fischbestand erheblich, sondern erfüllt juristisch den Tatbestand der Fischwilderei gemäß § 293 des Strafgesetzbuches (StGB). Dabei handelt es sich nicht um ein Kavaliersdelikt oder eine bloße Ordnungswidrigkeit, sondern um eine handfeste Straftat, die mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden kann.
Da illegale Aktivitäten oft im Schutz der Dunkelheit oder an Wochenenden stattfinden, bittet die Gemeinde um die Wachsamkeit der Bürgerinnen und Bürger. Wer verdächtige Beobachtungen macht oder Personen mit illegalem Fanggerät am See sichtet, sollte die Behörden informieren.
In akuten Fällen – insbesondere außerhalb der Dienstzeiten der Verwaltung – kann auch direkt die Polizei über den Notruf 110 verständigt werden. Für reguläre Hinweise steht das Ordnungsamt der Gemeinde Stahnsdorf sowie die Untere Fischereibehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark zur Verfügung.
PM
Bild: Symbolbild (Foto Pixabay)