Der Krimi um den Lerchenpark
Millionen-Spende, Lügen-Vorwürfe und illegale Bauten?
STAHNSDORF. Der jahrelange, erbitterte Streit um das Wohngebiet „Lerchenfeld“, auch als Waldsiedlung bekannt, und den angrenzenden „Lerchenpark“ in Stahnsdorf erreicht eine neue Eskalationsstufe. In einem brisanten Schreiben an die Verwaltung erhebt die Erbengemeinschaft Petzold, die wesentliche Grundstücksflächen im betroffenen Areal „Lerchenpark“ besitzt, schwere Vorwürfe gegen die Gemeindeverwaltung und den beauftragten Entwurfsverfasser Dr. Winkler. Es ist ein Papier voller starker Worte. Doch hinter ihnen steckt ein eiskalt kalkulierter, städtebaulicher Verteilungskampf.
Schwere Vorwürfe: Illegale Bauten und getäuschte Behörden
Die Anschuldigungen der Erbengemeinschaft wiegen schwer. Laut dem Schreiben habe der Planer Dr. Winkler der Gemeinde schriftlich zugesichert, das geltende Baurecht und die Festsetzungen des Bebauungsplans (B-Plan) einzuhalten. Kaum war die Baufreigabe jedoch erteilt, seien die Pläne eigenmächtig verändert, Baufelder zusammengelegt und vergrößert sowie mehr Häuser errichtet worden als rechtlich zulässig.
Mehr noch: Die Verwaltung sei gezielt belogen worden. Dr. Winkler habe im Bauausschuss behauptet, die zuständigen Ministerien hätten für die Bebauung eine Freihaltung der Fläche „Lerchenpark“ strikt vorgegeben. Eine offizielle Nachfrage bei der Behörde entlarve dies jedoch als Falschaussage: Rechtliche Entwicklungseinschränkungen gebe es für die betroffenen B-Pläne 5 und 5a zu diesem Zeitpunkt nicht.
Die Konsequenzen tragen nun offenbar die Immobilienkäufer. Da Grundstücke nun in Flächen hineinragen, die im B-Plan nach wie vor als öffentlich festgesetzt sind, wirft die Erbengemeinschaft eine brisante Frage auf: Haben die gutgläubigen Käufer hier unbemerkt illegale „Schwarzbauten“ erworben?
Die Kehrseite: Ein klassischer Verteilungskampf um Millionengewinne
Während sich die Verkäufer in dem Brief als Opfer darstellen, die sich „den Schwarzen Peter nicht zuschieben lassen wollen“, zeigt ein Blick auf die Realität ein anderes Bild. Die Erbengemeinschaft Petzold verfolgt als Eigentümerin wertvoller Privatflächen handfeste wirtschaftliche Interessen: Die Grundstücke lassen sich als lukratives Bauland um ein Vielfaches teurer vermarkten, als wenn sie von der Gemeinde in eine öffentliche Grünfläche umgewandelt werden.
Demgegenüber steht der Wille der Stahnsdorfer Politik und Bürgerschaft. Sie fordern seit Jahren, das Areal als ökologische Ausgleichsfläche und Naherholungsgebiet – den heutigen Lerchenpark – vor der fortschreitenden Zersiedelung zu schützen. Den dafür eingeleiteten B-Plan Nr. 28 („Lerchen-Park“) attackierten die Eigentümer stets als „dogmatischen“ Versuch der Gemeinde, einen teuren Park auf privatem Grund zu erzwingen.
Auch das Argument der angeblich heimlich vergrößerten Baufelder wackelt. In der Praxis wird bei solchen Großprojekten über Jahre hinweg um jeden Quadratmeter Geschossfläche gefeilt. Oft sind es gerade die Investoren und Eigentümer selbst, die Druck auf Planänderungsverfahren ausüben, um die Ausnutzung und damit den Verkaufswert der Grundstücke zu maximieren. Und die Unterer Bauaufsicht war im Wesentlichen im Bilde, denn sie wurden zum Teil genehmigt. Das späte Entsetzen über „Schwarzbauten“ entpuppt sich so als taktisches Manöver.
Der 3,5-Millionen-Krimi: Die Gemeinde am längeren Hebel?
Besonders ein Punkt sorgt bei der Erbengemeinschaft für Nervosität: Eine private Großspende über 3,5 Millionen Euro, welche die Stahnsdorfer Gemeindevertretung im Sommer 2025 angenommen hat. Das Geld ist zweckgebunden für die Realisierung des Lerchenparks fließend – sei es für die Gestaltung oder für den nötigen Freikauf beziehungsweise die Enteignung der verbliebenen Privatflächen.
Die Erbengemeinschaft versucht diese Millionen-Spritze im Schreiben als wirkungslos abzutun. Doch die Spende zieht den Eigentümern den argumentativen Boden unter den Füßen weg: Das langjährige Argument, die Gemeinde könne sich den Park finanziell gar nicht leisten, ist hinfällig. Mit den Millionen im Rücken kann die Verwaltung die Parkplanung nun konsequent durchziehen, wodurch die Hoffnung der Eigentümer, die Flächen komplett an Investoren zu verkaufen, drastisch schwindet.
Showdown vor dem Oberverwaltungsgericht
Das Schreiben der Erbengemeinschaft ist am Ende kein neutraler Lagebericht, sondern eine juristische Drohgebärde in Richtung Rathaus. Die Eigentümerseite schießt sich warm für das laufende Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (Aktenzeichen OVG 21 2/25), bei dem es um den B-Plan „Lerchenpark“ geht.
Das Ziel dieser Strategie ist eindeutig: Die Kläger versuchen, die Bebauungspläne der Gemeinde wegen formaler und inhaltlicher Fehler komplett zu Fall zu bringen. Sollte das OVG die Pläne für unwirksam erklären, würde wieder altes Recht gelten – und die Erbengemeinschaft hätte wieder freie Bahn für eine profitable Bebauung. Mit dem Brief signalisiert die Eigentümerseite der Gemeinde: Lenkt jetzt ein, oder die gesamte Stadtplanung fliegt euch vor Gericht um die Ohren. Das letzte Wort im Stahnsdorfer Planungskrimi ist noch nicht gesprochen. Aber die Strategie ist klar: Man glaubt zu Recht oder Unrecht, wenn das der B-Plan 5a hinfällig sei, dann werde auch der Lerchenpark „sterben“. Mit einem Urteil ist nicht vor Ende 2026 zu rechnen.
Kü
Bild: Lerchenpark (Foto Kü)


