Großprojekt S-Bahn-Quartier

AfD-Fraktion fordert unabhängiges Gutachten zum Schutz des Gemeindehaushalts

STAHNSDORF.   Mit dem Abschluss des städtebaulichen Wettbewerbs im Juni 2026 steht die Gemeinde Stahnsdorf vor einer historischen Weichenstellung. Das geplante „S-Bahn-Quartier“ an der Sputendorfer Straße soll auf einer Fläche von rund 37 Hektar dringend benötigten Wohnraum und die dazugehörige soziale Infrastruktur schaffen. Doch hinter den Kulissen der planerischen Visionen zeichnet sich ein handfester Konflikt ab: Ein erheblicher Teil des Projektareals befindet sich in Privatbesitz. Um ein finanzielles Desaster für die Gemeinde abzuwenden, will die AfD-Fraktion Stahnsdorf nun einen weitreichenden Antrag einreichen. Sie fordert darin die unverzügliche Beauftragung eines unabhängigen, externen Wirtschafts- und Rechtsgutachtens.

Die Kernfrage: Wie greift die Gemeinde auf die Flächen zu?

Das geplante Großprojekt kann nur realisiert werden, wenn die Gemeinde Zugriff auf die betroffenen Grundstücke erhält. Hierfür hält das Baugesetzbuch (BauGB) verschiedene Instrumente bereit: das gesetzliche Umlegungsverfahren, kooperative Modelle wie städtebauliche Verträge oder – als schärfste Waffe – das Enteignungsverfahren.

Jeder dieser Wege birgt jedoch völlig unterschiedliche Risiken und finanzielle Folgekosten. Die AfD-Fraktion warnt eindringlich davor, ohne eine fundierte Analyse voreilige Entscheidungen zu treffen. „Die Entwicklung eines so riesigen Areals birgt unkalkulierbare rechtliche und finanzielle Risiken für unsere Gemeinde“, erklärt der AfD-Fraktionsvorsitzende, Sven Flessing. Das geforderte Gutachten soll Licht ins Dunkel bringen und die Chancen sowie die zeitlichen und finanziellen Auswirkungen aller Varianten detailliert vergleichen.

Schutz vor Enteignung und juristischem Chaos

Besonders scharfe Kritik übt die Fraktion an potenziellen Gedankenspielen rund um das Thema Enteignung. Für die AfD sei der unbedingte Schutz des privaten Eigentums gemäß Artikel 14 des Grundgesetzes ein nicht verhandelbares Gut. Die pauschale Androhung oder Einleitung von Enteignungsverfahren gegen Stahnsdorfer Bürger wird daher strikt abgelehnt.

Neben der ordnungspolitischen Komponente warnt die Fraktion vor den handfesten praktischen Folgen: Enteignungen sind an extrem hohe rechtliche Hürden des Gemeinwohls geknüpft. Werden diese Instrumente leichtfertig gewählt, drohen jahrzehntelange, kostspielige Gerichtsprozesse durch alle Instanzen. Das gesamte S-Bahn-Quartier liefe Gefahr, auf unbestimmte Zeit blockiert zu werden und sich zu einem finanziellen Fass ohne Boden für die Steuerzahler zu entwickeln.

Wirtschaftlichkeit vor Ideologie

Das beantragte Gutachten soll der Verwaltung und der Gemeindevertretung eine rein objektive, wissenschaftlich und juristisch fundierte Entscheidungsgrundlage liefern. Es gilt, die Vor- und Nachteile eines langwierigen Umlegungsverfahrens im Vergleich zu einvernehmlichen, kooperativen Verträgen oder dem freihändigen Zwischenerwerb durch die Gemeinde klar in Euro und Cent zu beziffern.

Die AfD-Fraktion betont, dass die Kosten für ein solches Gutachten in keinem Verhältnis zu den potenziellen Millionenrisiken stehen, die durch Fehlplanungen, Entschädigungsklagen oder Projektverzögerungen zu Lasten des kommunalen Haushalts entstehen könnten. „Die Ausgaben für diese Expertise dienen dem direkten Schutz des Gemeindevermögens und sind damit vollkommen gerechtfertigt“, so die Fraktion abschließend. Es müsse unter allen Umständen verhindert werden, dass Stahnsdorf durch ideologiegetriebene Planungsfehler in einem juristischen und finanziellen Chaos versinkt.

Der Antrag soll im Herbst die zuständigen Gremien durchlaufen und würde im Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr und Ordnung (BUVO) sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten werden, bevor die Gemeindevertretung die finale Entscheidung trifft.

PM/Kü

Bild: Symbolbild  (Foto Pixabay)

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