Gemeinde hat Frist gesetzt

Wird die Gemeindevertretung heilen?

STAHNSDORF.  Die Grundstücke in der Stahnsdorfer Waldsiedlung wurden jüngst darauf überprüft, ob sie dem 30-Jahre alten B-Plan entsprechen. Dabei ging es auch darum, ob die Eigentümer widerrechtlich die Grundstücksgrenzen zum Gelände des sogenannten Lerchenparks – eines großen Gebiets an der Sputendorfer Straße – verletzt haben. Der Grund: Der Eigentümer des Geländes war überzeugt, dass die Anrainer ihm übel mitgespielt und sich etwas von seinem Gelände „abgezwackt“ hätten. Doch die Verwaltung prüfte auch, ob die Grundstücke der Bewohner der Waldsiedlung in Hinblick auf Bepflanzung und Bebauung dem B-Plan entsprechen. Während man keine Grenzverletzungen festgestellt hat, hat man einige Abweichungen vom Bebauungsplan beobachtet.

Das ist auch kein Wunder. Denn welcher Grundstückseigentümer schaut schon darauf, ob man zum Beispiel das richtige Gehölz gepflanzt hat? Nun hat die Gemeinde einigen Besitzern eine Frist zur Heilung der „Schäden“ gestellt, und zwar bis zum 31.10.2024. Diese Frist ist abgelaufen. Wie es weitergeht, weiß man nicht. Die Verwaltung kann jedenfalls noch keine Auskunft dazu geben.

Doch man könnte auch fragen: Warum hat die Verwaltung überhaupt die Grundstücke so gründlich geprüft? Der Bürgermeister der Gemeinde, Bernd Albers, erklärte dazu, dies sei auf Aufforderung des Eigentümers des Grundstücks geschehen. Man habe keine andere Wahl gehabt. Jedenfalls wird sich die Gemeindevertretung mit dem Thema noch beschäftigen müssen, um das Thema einer Lösung zuzuführen.

Bild: Kü  (Sputendorfer Feld)

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