Verkehrsberuhigung für den Enzianweg
Durchfahrtsverbot für Lkw und Pendler
STAHNSDORF. Der Enzianweg soll endlich wieder zu einer ruhigen Wohnstraße werden. Die Gemeindevertretung soll in ihrer kommenden Sitzung den Bürgermeister offiziell damit beauftragen, ein sogenanntes Teileinziehungsverfahren auf den Weg zu bringen. Das Ziel der Maßnahme ist eindeutig: Der lästige Durchgangsverkehr und insbesondere der schwere Lastverkehr sollen aus dem betroffenen Bereich dauerhaft verbannt werden.
Gefährliche Abkürzung für den Schwerlastverkehr
Bislang dient das Teilstück des Enzianwegs zwischen dem Kreisverkehr an der Landesstraße L 77 und der Ruhlsdorfer Straße vielen Autofahrern und Lkw-Fahrern als willkommene Abkürzung. Die Leidtragenden dieser Situation sind seit Jahren die dortigen Anwohner. Sie beklagen nicht nur eine extrem hohe Lärmbelastung und Abgase, sondern sorgen sich auch um die Verkehrssicherheit in ihrem Wohnumfeld. Zudem ist die Straße für die dauerhafte Belastung durch schweren Lkw-Verkehr baulich nicht ausgelegt.
Um das Problem rechtssicher zu lösen, greift die Gemeinde nun zu einem Instrument des Brandenburger Straßengesetzes (BbgStrG). Über den § 8 wird eine sogenannte „Teileinziehung“ umgesetzt. Im Gegensatz zu einer kompletten Straßenschließung bleibt der Enzianweg dabei zwar eine öffentliche Straße, der erlaubte Benutzerkreis wird jedoch stark eingeschränkt. Künftig gilt auf diesem Abschnitt das strikte Prinzip: „Nur für Anlieger“.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Verfahrens und dem Aufstellen der neuen Verkehrsschilder dürfen nur noch Personen in den Enzianweg einfahren, die dort ein berechtigtes Interesse vorweisen können. Dazu zählen:
- Anwohner und Mieter, die zu ihren Grundstücken fahren.
- Besucher von Bewohnern des Enzianwegs.
- Lieferdienste, Post und Handwerker, die dort Kunden betreuen.
- Der Rettungs- und Pflegedienst sowie die Müllabfuhr.
Reine Durchgangs- und Pendlerverkehre sind dann illegal und können vom Ordnungsamt oder der Polizei mit Bußgeldern geahndet werden.
Der Beschluss der Gemeindevertretung ist der offizielle Startschuss. Als nächstes muss die Verwaltung das rechtlich vorgeschriebene Verfahren einleiten. Da es sich um eine Änderung des Straßenstatus handelt, muss die Absicht der Teileinziehung zunächst öffentlich bekannt gemacht werden. Bürger und Träger öffentlicher Belange haben dann die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Erst nach Abwägung aller Interessen können die Schilder final aufgestellt werden. Bis im Enzianweg tatsächlich Ruhe einkehrt, wird es also noch ein wenig Geduld brauchen.
Doch die geplante Sperrung hat eine Kehrseite, die für reichlich Zündstoff sorgen dürfte: Viele Berufspendler nutzen die Strecke bisher als rettenden Schleichweg. Da es sich am Knotenpunkt „Stahnsdorfer Hof“ regelmäßig zu den Stoßzeiten massiv staut, weichen unzählige PKW-Fahrer über den Enzianweg aus, um den Engpass zu umfahren. Bei den betroffenen Pendlern wird die Entscheidung der Gemeinde daher vermutlich auf erheblichen Unmut stoßen, da sich ihre täglichen Fahrzeiten nun wieder verlängern könnten.
Kü
Bild: Symbolbild (Foto Pixabay)


