Konflikt um neues Klärwerk
Stahnsdorf droht das Nachsehen zu haben
STAHNSDORF. Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) planen den Bau eines neuen Klärwerks in Stahnsdorf, dessen Fertigstellung für das Jahr 2037 angestrebt wird. Derzeit läuft in der Gemeinde das entsprechende Bebauungsverfahren. In der jüngsten Sitzung des Bauausschusses waren jedoch nicht nur die Wasserbetriebe vor Ort, um die weiteren Schritte zu erläutern.
Auch das Kompetenzzentrum Wasser stellte seine Ergebnisse vor und deklinierte die Möglichkeiten einer Verrieselung des geklärten Wassers durch. Das Kernproblem: Nach aktuellem Stand darf gereinigtes Abwasser nicht in stehende Gewässer geleitet werden – damit ist der Güterfelder Haussee als Option für eine Einleitung vom Tisch. Auch die ehemaligen Rieselfelder kommen nicht in Betracht, da die dort eingelagerten Schwermetalle durch das Wasser ausgeschwemmt werden könnten. Als Alternative blieben somit nur landwirtschaftliche Flächen, deren Ertrag durch die Bewässerung tatsächlich gesteigert werden könnte.
Die Krux an der Sache: Die immensen Kosten für diese Verrieselung – etwa für die Verlegung der notwendigen Leitungen – müsste die Gemeinde Stahnsdorf selbst tragen. Ob sich diese Investition jemals rechnet, ist mehr als fraglich. Es ist höchst unsicher, ob die örtlichen Landwirte genügend Geld dafür bezahlen würden, zumal sie das Wasser nicht das ganze Jahr über benötigen.
Zudem steht ein weiteres rechtliches Hindernis im Raum: Es ist völlig unklar, ob das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt überhaupt eine Genehmigung erteilt, wenn kein Wasser in die Bundeswasserstraßen eingeleitet wird. Schließlich sind die Wasserwege auf den Zufluss angewiesen, um schiffbar zu bleiben.
Angesichts dieser Hürden kochten die Emotionen im Ausschuss hoch, die Enttäuschung war groß. Die Konsequenz folgte prompt: Der Bauausschuss lehnte den Abwägungs- und Entwurfsbeschluss einstimmig ab.
Wer nun allerdings glaubt, die Berliner Wasserbetriebe müssten einlenken und einen Weg finden, das Wasser kostenlos für Stahnsdorf zu verrieseln, wird enttäuscht sein. Die Wasserbetriebe können rechtlich einfach umschalten. Wenn eine Gemeinde die Planung blockiert, stehen dem Vorhabenträger alternative Wege offen. Da ein Klärwerk zur kritischen Infrastruktur der Daseinsvorsorge gehört, können die BWB bei einer Verweigerung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans auf das förmliche Planfeststellungsverfahren nach § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ausweichen.
Kommt kein kommunaler Bebauungsplan zustande, beantragen die Wasserbetriebe dieses Verfahren einfach bei der übergeordneten Landesbehörde – in diesem Fall beim Landesamt für Umwelt in Brandenburg. Der finale Planfeststellungsbeschluss der Landesbehörde ersetzt das gemeindliche Einvernehmen. Die Gemeinde kann den Bau dann nicht mehr über ihr Baurecht verhindern. Stahnsdorf wird in diesem Szenario zwar noch angehört, kann das Projekt bei überragendem öffentlichem Interesse aber nicht mehr blockieren.
Am Ende haben die Berliner Wasserbetriebe ein massives Interesse daran, genau an diesem Standort zu bauen, da die teuren Hauptleitungen bereits vor Ort liegen. Es braucht keinen Hellseher, um das Ergebnis dieser Entwicklung vorherzusagen: Das dringend benötigte Klärwerk wird kommen. Doch das wertvolle, geklärte Wasser wird wohl kaum in der Region bleiben. Zurück bleibt ein bitterer Beigeschmack – denn dass das kostbare Nass auch in Zukunft einfach im Teltowkanal verschwindet, hatte man sich in Stahnsdorf eigentlich ganz anders vorgestellt.
Kü
Bild: Symbolbild (Foto: Pixabay)


