Bürgermeister erhalten mehr Geld
Löcher in den Haushalten werden größer
REGION. Zum 1. Januar 2026 erhalten kommunale Wahlbeamte in Brandenburg, einschließlich der Bürgermeister in der TKS-Region, aufgrund einer Anpassung der Besoldung eine Erhöhung der Bruttogrundgehälter um rund 18 Prozent. Durch die Kopplung an die Einwohnerzahl steigt das Monatsgehalt in Teltow (B3) auf über 11.200 Euro und in Kleinmachnow sowie Stahnsdorf (B2) auf rund 10.650 Euro, was sich analog auf die künftigen Pensionen auswirkt.
Die deutlichen Gehaltserhöhungen für die Bürgermeister in Teltow, Stahnsdorf und Kleinmachnow sind die direkte Folge eines Grundsatzurteils des Bundesverfassungsgerichts.
- Verfassungswidrige Unterbezahlung: Die Karlsruher Richter stellten im September 2025 fest, dass die Besoldung von Beamten in Deutschland über Jahrzehnte hinweg verfassungswidrig zu niedrig bemessen war.
- Das Mindestabstandsgebot: Der Kern des Urteils verlangt eine „amtsangemessene Alimentation“. Das bedeutet rechtlich, dass das Gehalt der niedrigsten Beamtenstufe immer einen Mindestabstand von 15 Prozent zur staatlichen Grundsicherung (Bürgergeld) einhalten muss.
- Der Domino-Effekt: Da die Gehälter der unteren Gehaltsgruppen (A-Besoldung) stark angehoben werden mussten, um diesen Abstand einzuhalten, mussten alle darüber liegenden Stufen (bis hin zur B-Besoldung für Bürgermeister und Staatssekretäre) proportional angehoben werden. Nur so bleibt das verfassungsrechtlich geschützte Abstandsgebot zwischen den verschiedenen Hierarchiestufen und Verantwortungsbereichen im öffentlichen Dienst gewahrt.
- Einigung mit Gewerkschaften: Brandenburgs Finanzminister Daniel Keller (SPD) hat sich im Sommer 2026 mit den Beamtengewerkschaften auf ein umfassendes Reformpaket geeinigt. Das Land setzt damit zügig das Rechtsstaatsgebot um, während in Nachbarländern wie Berlin noch über ein entsprechendes Reparaturgesetz gestritten wird.
- Rückwirkende Gültigkeit: Die neuen, deutlich höheren Tabellenwerte treten rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft.
- Einmalig hohe Sprünge: Weil die Anpassungen der Bezüge in der Vergangenheit unzureichend waren, fallen die Korrekturen jetzt drastisch aus. In der für Bürgermeister relevanten B-Besoldung liegt das Plus pauschal bei rund 18 Prozent.
- Gegenleistung: Als Ausgleich für die enormen Mehrkosten im Landes- und Kommunalhaushalt wurde im Gegenzug die wöchentliche Arbeitszeit für Beamte in Brandenburg von 40 auf 41 Stunden erhöht.
Da die Bürgermeister in Teltow, Stahnsdorf und Kleinmachnow rechtlich als kommunale Wahlbeamte auf Zeit eingestuft sind, greift die neue Brandenburger Besoldungstabelle für sie vollumfänglich und hebt automatisch auch ihre späteren Pensionsansprüche an.
Die Haushaltsbelastung entsteht nicht allein durch das höhere Gehalt des Bürgermeisters. Die Kommunalverwaltungen beschäftigen eine Vielzahl von Berufsbeamten, Dienstordnungsangestellten und Pensionären.
- Betroffene Personen: Neben der Verwaltungsspitze profitieren Amtsleiter, Standesbeamte, Ordnungsamtsmitarbeiter sowie verbeamtete Feuerwehrleute im aktiven Dienst von den Gehaltssprüngen von 7 bis 18 Prozent.
- Der Multiplikator-Effekt: Am Beispiel der Nachbarstadt Potsdam wird das finanzielle Ausmaß deutlich: Dort führen die neuen Tabellen bei knapp 300 Beamten zu ungeplanten jährlichen Mehrkosten von rund 2,7 Millionen Euro (davon allein 1 Million Euro für Pensionen). Heruntergebrochen auf die kleineren TKS-Gemeinden kommen pro Kommune zusätzliche Belastungen im mittleren sechsstelligen Eurobereich pro Jahr auf die Kassen zu.
PM/Kü
Bild: Symbolbild (Foto Pixabay)


