STAHNSDORF. Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Schottergartensatzung zieht die Gemeindeverwaltung Stahnsdorf eine erste, bemerkenswerte Bilanz: Seit Oktober 2023 ist im gesamten Gemeindegebiet kein einziger Verstoß gegen das Verbot von Schottergärten aktenkundig geworden. Damit flossen bislang auch keinerlei Bußgelder in die Gemeindekasse.
Hinter der makellosen Statistik steckt jedoch eine gezielte Verwaltungspraxis. Wie aus einer Antwort von Bürgermeister Bernd Albers auf eine Anfrage der AfD-Fraktion hervorgeht, führt die Gemeinde weder systematische noch anlasslose Kontrollen durch. Die Verwaltung setzt stattdessen voll und ganz auf das Prinzip der „Bürgermeldung“. Erst wenn konkrete Hinweise oder Beschwerden aus der Bevölkerung eingehen, rücken die Behörden aus.
Mitarbeiter sensibilisiert, aber keine „Garten-Polizei“
Zwar seien die Mitarbeiter der Sachbereiche Sondernutzung, Ordnungsamt und Straßenwartung laut Verwaltung mit der Thematik vertraut und hielten im Dienstalltag die Augen offen, eine aktive Suche nach illegalen Schotterflächen findet jedoch nicht statt. Zudem gilt für alle Steingärten, die bereits vor dem Stichtag im Oktober 2023 existierten, ein strikter Bestandsschutz. Die Satzung greift somit nur bei Neu- und Umgestaltungen.
Trotz der ausbleibenden Verfahren und des nicht messbaren Arbeitsaufwands hält das Rathaus die Satzung keineswegs für wirkungslos. Die Gemeindeverwaltung bewertet das Regelwerk nach den bisherigen Erfahrungen als „zielführend“, um das gewünschte grüne städtebauliche Ziel zu erreichen.
Prävention statt Bußgelder
Der Erfolg der Satzung bemisst sich für die Gemeinde offenbar vor allem in der Prävention: Im Zuge von laufenden Bauantragsverfahren werden Bauherren systematisch über die Vorgaben informiert. Durch den expliziten Verweis auf das Verbot, so die Hoffnung der Verwaltung, werden Schottergärten gar nicht erst angelegt – was am Ende auch den bürokratischen Aufwand für Kontrollen und Verfahren gegen Null drückt.
PM/Kü
Bild: Symbolbild (Foto Pixabay)