Ehrenamt und Anerkennung in Stahnsdorf

Die Bedeutung des Ehrenamtlers für die Gemeinschaft

STAHNSDORF.   Ehrenamtliche Helfer sind das unsichtbare, aber tragende Fundament unserer Gesellschaft. Sie investieren ihre Freizeit, Kraft und Leidenschaft in Projekte, die ohne sie nicht existieren würden. Ob im Sportverein, bei der Freiwilligen Feuerwehr, in der Seniorenbetreuung, im Naturschutz oder in der Nachbarschaftshilfe – ihr Einsatz sichert die Lebensqualität und den sozialen Zusammenhalt in unseren Kommunen.

Ein Ehrenamtler leistet weit mehr als unbezahlte Arbeit. Er stiftet Identität, schenkt Mitmenschen Aufmerksamkeit und füllt Lücken, die der Staat oder kommerzielle Anbieter nicht abdecken können. In einer zunehmend digitalen und oft vereinzelten Welt schaffen Ehrenamtliche Orte der echten Begegnung. Sie leben Werte wie Solidarität, Empathie und Verantwortung praktisch vor. Kurz gesagt: Ohne das Ehrenamt würde unser gesellschaftliches Gefüge und das sportliche wie kulturelle Leben augenblicklich stillstehen. Leistung dieser Art verdient daher höchste gesellschaftliche Anerkennung.

Die zwei Ehrungsformen in der Gemeinde Stahnsdorf

Die Gemeinde Stahnsdorf hat in ihrer Ehrensatzung verankert, dass außergewöhnliches Engagement nicht unbemerkt bleiben darf. Dabei unterscheidet die Gemeinde seit der jüngsten Satzungsnovelle bewusst zwischen zwei verschiedenen Stufen der Wertschätzung, um jedem Charakter und jeder Art von Leistung gerecht zu werden:

Die Ehrennadel

Die Ehrennadel ist die traditionsreiche und formelle Auszeichnung der Gemeinde. Sie richtet sich an Personen, die sich über einen langen Zeitraum oder in ganz besonderem Maße um das Wohl der Gesellschaft und den Zusammenhalt in Stahnsdorf verdient gemacht haben. Diese Auszeichnung wird traditionell in einem großen, feierlichen Festakt überreicht. Sie bietet die ganz große Bühne, um die herausragenden Lebensleistungen von Bürgerinnen und Bürgern vor der gesamten Öffentlichkeit zu würdigen.

Die Anerkennung

Als Ergänzung zur Ehrennadel wurde die Form der „Anerkennung“ geschaffen. Sie ist für bürgerschaftliches Engagement oder außergewöhnliche Einzelleistungen gedacht, die in einem ungleich bescheideneren, aber dennoch absolut würdevollen Rahmen geehrt werden sollen. Diese Form bricht bewusst mit bürokratischen Hürden und starren Regeln:

  • Keine feste Zielgruppe oder Altersgrenze: Vom engagierten Jugendlichen bis zur Seniorin ist jeder denkbar.
  • Für die „stillen Helden“: Sie ist ideal für Menschen, denen ein großer öffentlicher Festakt Unbehagen bereiten würde.
  • Flexibler Ortsbezug: Geehrt werden können Stahnsdorfer, die andernorts Großes leisten, oder Auswärtige, die ihr Ehrenamt hauptsächlich in Stahnsdorf ausüben.

Ausführung der aktuellen Pressemitteilung der Gemeinde

Die Gemeinde Stahnsdorf ruft aktuell dazu auf, Vorschläge für engagierte Mitmenschen einzureichen. Basis hierfür ist die reformierte Stahnsdorfer Ehrensatzung.

Wer kann vorgeschlagen werden?

Die Pressemitteilung verdeutlicht anhand von Beispielen, dass die Bandbreite der potenziellen Kandidaten riesig ist. Genannt wird etwa die 65-jährige Zeugwartin des Judovereins, die jede Woche privat die Sportkleidung nach den Turnieren wäscht. Ebenso im Fokus steht der 16-jährige Schüler, der nach der Schule ehrenamtlich im Seniorenheim vorliest. Auch Vorschlagende, die sich unsicher sind, ob das Engagement für die große Ehrennadel ausreicht, werden ermutigt, die Ehrung zunächst „eine Nummer kleiner“ als Anerkennung zu beantragen.

Wie läuft das Verfahren ab?

Das Einreichen von Vorschlägen wurde bewusst einfach und unkompliziert gestaltet:

  1. Formlose Einreichung: Bürger können ihren Vorschlag per E-Mail an gemeinde@stahnsdorf.de senden.
  2. Notwendige Angaben: Die Mail muss den Vor- und Nachnamen der vorgeschlagenen Person, eine kurze Beschreibung der überdurchschnittlichen ehrenamtlichen Tätigkeit sowie eine Kontaktmöglichkeit für eventuelle Rückfragen enthalten.
  3. Entscheidung: Die finale Auswahl der zu ehrenden Personen trifft satzungsgemäß der Hauptausschuss der Gemeinde.

Wie sieht die Ehrung aus?

Wer für die Anerkennung ausgewählt wird, erhält eine offizielle Ehrenurkunde sowie ein symbolisches Ehrengeschenk. Die Urkunde wird vorab vom Bürgermeister und dem beziehungsweise der Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport (BSKS) unterzeichnet.

Ein besonderes Detail der Reform: Die Übergabe von Urkunde und Geschenk soll nicht im Rathaus, sondern nach Möglichkeit direkt an einem Ort stattfinden, der mit dem konkreten Engagement der Person in Verbindung steht – also beispielsweise direkt in der Sporthalle, im Seniorenheim oder auf dem Vereinsgelände.

PM

Bild: Symbolbild   (Foto Pixabay)

Facebook
Twitter
LinkedIn